Gebundenerklärung Beschaffung Smartmetersystem
Der Departementvorsteher Technische Betriebe der Stadt Winterthur hat gemäss Artikel 57 Absatz 2 und Artikel 70 Absatz 1 litera b Vollzugsverordnung über den Finanzhaushalt sowie gestützt auf § 170 Absatz 1 litera a Gemeindegesetz mit Verfügung vom 18. September 2020 beschlossen:
Die Aufwendungen für die Beschaffung eines Smartmetersystems im Betrag von Fr. 2 871 000 werden gemäss Artikel 57 Absatz 2 und Artikel 70 Vollzugsverordnung über den Finanzhaushalt der Stadt Winterthur und gestützt auf § 5 Gemeindeverordnung, einschlägige bundesrechtliche Bestimmungen, kantonale Entscheide und die Verordnung über die Abgabe von Elektrizität als gebundene Ausgaben im Sinne von § 103 Absatz 1 Gemeindegesetz bezeichnet und zulasten der Investitionsrechnung der Produktegruppe Stadtwerk Winterthur, Sammelkredit Objekt-Nr. 710310 Verteilung Elektrizität, freigegeben.
Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Begehren auf Neubeurteilung beim Stadtrat Winterthur, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, gestellt werden.
24. September 2020
Stadtkanzlei Winterthur