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Gebührensätze für Dorfeten und Fasnacht

17.09.2020
Amtliche Publikation Gebührensätze für Dorfeten und Fasnacht

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 9. September 2020 beschlossen:

1. Gestützt auf Art. 31b der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Winterthur legt der Stadtrat folgende Gebührensätze pauschal fest:

Festanlass

Benutzungsgebühr

Fasnacht

10 000 Franken

Seemer Dorfet

14 000 Franken

Wülflinger Dorfet

9 000 Franken

Dorffest Veltheim

9 000 Franken

Römerfest Oberi

9 000 Franken

Tössemer Dorfet

9 000 Franken

2. Die Gebühren treten auf den 1. Januar 2021 in Kraft, unter Vorbehalt der Genehmigung der Leistungsvereinbarungen durch den Grossen Gemeinderat.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Rekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.

17. September 2020

Stadtkanzlei Winterthur

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