Gebühren für saisonale Verkaufsstände
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 6. November 2019 beschlossen:
1. Bei den Gebühren der Verwaltungspolizei für die Benützung des öffentlichen Grundes wird die Benützungsgebühr für saisonale Verkaufsstände im Bereich Altstadt (3m-Stand) von 1 125 Franken pro Monat auf 900 Franken pro Monat reduziert.
2. Die angepasste Gebühr tritt auf den 1. Januar 2020 in Kraft.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Rekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
17. Dezember 2019
Stadtkanzlei Winterthur