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Förderprogramm Energie Winterthur – Anpassung des Reglements Förderprogramm Energie Winterthur vom 23. Oktober 2013 (1. Nachtrag)

22.12.2016
Amtliche Publikation 1. Nachtrag Förderprogramm Energie

 

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 14. Dezember 2016 beschlossen:

1. Das Reglement Förderprogramm Energie Winterthur vom 23. Oktober 2013 wird mit einem 1. Nachtrag wie folgt ergänzt (§ 5a) bzw. angepasst (§ 15 und § 18):

§ 5a Ersatz von Gas-Heizungen durch effiziente Wärmepumpen-Heizungen in Gas-Rückbau-Gebieten

Der Ersatz von Gas-Heizungen durch effiziente Wärmepumpen-Heizungen in Gas-Rückbau-Gebieten wird zu den gleichen Bedingungen wie der Ersatz von Öl-Heizungen gemäss § 5 gefördert. Die Förderberechtigung beginnt mit der schriftlichen Information über den Gasrückbau an die Kundschaft im betroffenen Gebiet.

§ 15 Gesuche

Gesuche müssen an folgende Adresse eingereicht werden:

Stadtwerk Winterthur

Förderprogramm Energie Winterthur

8403 Winterthur

§ 18 Aufgaben Arbeitsgruppe Förderprogramm Energie Winterthur

Folgende Aufgaben werden der Arbeitsgruppe Förderprogramm Energie Winterthur übertragen:

    • Beurteilen von Fördergesuchen, bei welchen eine individuelle Beurteilung gemäss § 13 erforderlich ist

2. Dieser 1. Nachtrag wird per 31. Januar 2017 in Kraft gesetzt.

Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden.

22. Dezember 2016                                                         

Stadtkanzlei Winterthur

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