Finanzreglement für die Volksschule der Stadt Winterthur vom 27. Oktober 2009 / Änderung des Anhangs 2 («Ansätze für die Berechnung des Schulkredits») / 8. Nachtrag
Die Zentralschulpflege hat an ihrer Sitzung vom 17. November 2020 beschlossen:
- Der Anhang 2 («Ansätze für die Berechnung des Schulkredits») zum Finanzreglement für die Volksschule der Stadt Winterthur vom 27. Oktober 2009 wird mit einem 8. Nachtrag geändert.
- Diese Änderung wird auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.
Die Änderungen des Anhangs 2 des Finanzreglements für die Volksschule der Stadt Winterthur können eingesehen werden auf dem Internet unter https://stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen oder zu Büroöffnungszeiten vor Ort bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Rekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden
26. November 2020
Stadtkanzlei Winterthur
Erlass-Änderung zum Download
Typ | Titel |
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Finanzreglement 8. Nachtrag.pdf |