Finanzreglement für die Volksschule der Stadt Winterthur vom 27. Oktober 2009 / 9. Nachtrag (Sirma/Wega/RSI)
Die Zentralschulpflege hat an ihrer Sitzung vom 15. Dezember 2020 beschlossen:
- Das Finanzreglement für die Volksschule der Stadt Winterthur vom 27. Oktober 2009 wird mit einem 9. Nachtrag geändert.
- Der Anhang 2 zum Finanzreglement für die Volksschule der Stadt Winterthur wird geändert.
- Die Änderungen treten auf den 1. Februar 2021 in Kraft.
Die Änderungen des Finanzreglements und des Anhangs 2 können eingesehen werden auf dem Internet unter https://stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen oder zu Büroöffnungszeiten vor Ort bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur.
Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Rekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
22. Dezember 2020
Stadtkanzlei Winterthur
Änderungen des Finanzreglements und des Anhangs 2
Typ | Titel |
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Änderungen Finanzreglement / Anhang 2 per 01.02.21.pdf |