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Evangelisch-reformierte Kirchgemeinden der Stadt Winterthur: Pfarrbestätigungswahlen 2020 – Publikation Bestätigung und Aufteilung der Stellenprozente

01.11.2019
Amtliche Publikation Evangelisch-reformierte Kirchgemeinden der Stadt Winterthur: Pfarrbestätigungswahlen 2020 – Publikation Bestätigung und Aufteilung der Stellenprozente

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinden der Stadt Winterthur: Pfarrbestätigungswahlen 2020 – Publikation Bestätigung und Aufteilung der Stellenprozente

1. Die Kirchenpflegen der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden der Stadt Winterthur haben beschlossen, die der jeweiligen Kirchgemeinde im Pfarramt zur Verfügung stehenden Stellenprozente für die Amtsdauer 2020–2024 der Pfarrerinnen und Pfarrer gemäss Ziffer 2 aufzuteilen.

2. Den Stimmberechtigten werden zur Bestätigung für die Amtsdauer 2020–2024 folgende Pfarrerinnen und Pfarrer vorgeschlagen:

 

2.1  Kirchenpflege Winterthur Stadt (Sitzung vom 26. September 2019)

Pfarrer Thomas Plaz-Lutz, geb. 1960, 100 % auf der ordentlichen Pfarrstelle

Pfarrer Mike Gray, geb. 1972, 100 % auf der ordentlichen Pfarrstelle

 

2.2     Kirchenpflege Winterthur Mattenbach (Sitzung vom 2. Oktober 2019)

Pfarrer Markus Vogt-D’Agostini, geb. 1959, 100 Stellenprozente, davon 70% auf der ordentlichen Pfarrstelle und 30 % für die gemeindeeigene Pfarrstelle

Pfarrer Klaus Geiger Feller, geb. 1973, 50 % auf der ordentlichen Pfarrstelle

Pfarrerin Martina Hafner Pagliaccio, geb. 1977, 50 % auf der ordentlichen Pfarrstelle

 

2.3     Kirchenpflege Oberwinterthur (Sitzung vom 30. Oktober 2019)

Pfarrerin Barbara Amon, geb. 1974, 80 % auf der ordentlichen Pfarrstelle

Pfarrerin Regula Schmid, geb. 1961, 90 % auf der ordentlichen Pfarrstelle

Pfarrer Felix Gietenbruch geb. 1972, 100 % auf der ordentlichen Pfarrstelle

Pfarrer Jürg Wildermuth, geb. 1962, 100 % auf der ordentlichen Pfarrstelle

 

2.4     Kirchenpflege Winterthur Seen (Sitzung vom 3. Juli 2019)

Pfarrer Hans-Jürg Meyer, geb. 1962, 100 % auf der ordentlichen Pfarrstelle,

Pfarrerin Maren Büchel, geb. 1965, 100 % auf der ordentlichen Pfarrstelle

Pfarrerin Viviane Baud, geb. 1988, 80% auf der ordentlichen Pfarrstelle

Pfarrer Christoph Stebler, geb. 1970, 80 % auf der ordentlichen Pfarrstelle

 

2.5     Kirchenpflege Winterthur Töss (Sitzung vom 24. September 2019)

Pfarrer Helge Fiebig, geb. 1957, 100 % auf der ordentlichen Pfarrstelle bis November 2020 (Pensionierung Pfarrer Helge Fiebig), davon 10 Stellenprozent für weitere Stellenprozente gemäss Art. 17 Abs. 4 der Kirchenordnung

Pfarrerin Elisabeth Meier-Nägeli, geb. 1967, 30% auf der ordentlichen Pfarrstelle

 

2.6     Kirchenpflege Winterthur Veltheim (Sitzung vom 29. August 2019)

Pfarrer Arnold Steiner, geb. 1963, 100 % auf der ordentlichen Pfarrstelle

Pfarrer Simon Bosshard, geb. 1972, 90 % auf der ordentlichen Pfarrstelle

 

2.7     Kirchenpflege Winterthur Wülflingen (Sitzung vom 27. August 2019)

Pfarrer Stephan Denzler, geb. 1958, 100 % auf der ordentlichen Pfarrstelle

Pfarrer Roland E. Peter Eymard-Duvernay, geb. 1971, 100 % auf der ordentlichen Pfarrstelle

Pfarrerin Sandra Abegg-Koch, geb. 1974, 50 % auf der ordentlichen Pfarrstelle.

 

 

3. Gemäss § 13 Abs. 3 des Kirchengesetzes können mindestens 100 Stimmberechtigte der Kirchgemeinde für jede bzw. jeden der in Ziffer 2 aufgeführten Pfarrerinnen und Pfarrer schriftlich die Wahl an der Urne verlangen. Die Unterschriften sind der Kirchenpflege ihrer Kirchgemeinde binnen 30 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung dieses Beschlusses einzureichen. Wird binnen dieser Frist keine Urnenwahl verlangt, so wird die Kirchenpflege die Pfarrerinnen und Pfarrer gemäss Ziffer 2 als in stiller Wahl gewählt erklären.

4. Die stille Wahl und die Wahl an der Urne erfolgen unter dem Vorbehalt einer Änderung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Amtspflichten der gewählten Pfarrerinnen und Pfarrer in örtlicher und inhaltlicher Hinsicht während der Amtsdauer.

5. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Jürg Bosshardt, Präsident, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

 

Winterthur, 1. November 2019                              

i.A. der Kirchenpflegen

Stadtkanzlei Winterthur

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