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Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Kreisschulpflege Stadt-Töss für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022

17.01.2019
Amtliche Publikation Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Kreisschulpflege Stadt-Töss für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022

Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR)

Auf die Ausschreibung vom 8. November 2018 ist fristgemäss folgender Wahlvorschlag für die beiden vakanten Sitze eingereicht worden:

Alexandra Huber, 1978, Sachbearbeiterin, Bettenstrasse 82, 8400 Winterthur, SVP

Nihat Halis, 1972, Asylkoordinator, Eichliackerstrasse 51, 8406 Winterthur, SP

Dieser Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten des Schulkreises Stadt-Töss unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden. Wählbar ist jede in Winterthur wahlberechtigte Person.

Sind nach Ablauf dieser siebentägigen Frist die Voraussetzungen erfüllt, können Alexandra Huber und Nihat Halis als gewählt erklärt werden (stille Wahl, § 54 GPR). Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet.

Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Hermann-Götzstrasse 26, 8400 Winterthur, erhoben werden.

17. Januar 2019

Stadtkanzlei Winterthur

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