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Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur Veltheim für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022

01.10.2020
Amtliche Publikation Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur Veltheim für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022

Einreichung von Wahlvorschlägen

1.  Auf ihre Gesuche hin wurden Ursula Bienz und Marcel Stutz durch die Bezirkskirchenpflege Winterthur als Mitglieder der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur Veltheim entlassen. Es ist daher eine Ersatzwahl für diese beiden Sitze vorzunehmen.

2.  Die Wahl wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt.

3.  Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten der evang.-ref. Kirchgemeinde Winterthur Veltheim unterzeichnet sein müssen, sind bis spätestens 10. November 2020 an die Stadtkanzlei Winterthur, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, einzureichen.

Auf den Wahlvorschlägen sind aufzuführen:

a)  für vorgeschlagene Personen:

Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort.

Wählbar sind stimmberechtigte Mitglieder der evang.-ref. Kirchgemeinde Winterthur Veltheim ab dem 18. Altersjahr.

b)  für Personen, die einen Wahlvorschlag unterzeichnen:

Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse sowie eigenhändige Unterschrift.

Wahlvorschlagsformulare können bei der Stadtkanzlei Winterthur, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, bezogen werden (Tel. 052 267 51 13).

4.  Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen können Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neu eingereicht werden.

5.  Sind nach Ablauf der vorgenannten Frist von 7 Tagen die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt, werden die Vorgeschlagenen als gewählt erklärt. Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.

1. Oktober 2020

Stadtkanzlei Winterthur

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