Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur Veltheim für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR)
Auf die Ausschreibung vom 1. Oktober 2020 (Ersatz von Ursula Bienz und Marcel Stutz) ist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Anna-Barbara Schlüer, geb. 1973, Pflegeexpertin und klinische Pflegewissenschaftlerin, Äckerwiesenstrasse 1, 8400 Winterthur
Berta (Bea) Wellig-Schmidli, geb. 1955, Kaufm. Angestellte, Buchackerstrasse 8, 8400 Winterthur
Dieser Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Winterthur Veltheim unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden. Wählbar sind stimmberechtigte Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirche Winterthur Veltheim ab dem 18. Altersjahr.
Sind nach Ablauf dieser siebentägigen Frist die Voraussetzungen erfüllt, können Anna-Barbara Schlüer und Berta Wellig-Schmidli als gewählt erklärt werden (stille Wahl, § 54 GPR). Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet.
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Stimmrechtsrekurs erhoben werden.
12. November 2020
Stadtkanzlei Winterthur