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Ersatzwahl von fünf Mitgliedern sowie des Präsidiums der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur Seen für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022

17.09.2020
Amtliche Publikation Ersatzwahl von fünf Mitgliedern sowie des Präsidiums der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur Seen für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022

Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR)

Auf die Ausschreibung vom 26. Juni 2020 (Ersatz von Verena Bula als Präsidentin und Mitglied sowie Marianne Etter, Erich Meier, Joël Roth-Nater und Armin Zehnder als Mitglieder) ist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

Als Mitglieder:

Bettina Eger, geb. 1984, Kindergarten-Lehrperson, Helmweg 15e, 8405 Winterthur

Adrian Fassbind, geb. 1966, dipl. Masch. Ing. FH, Helmweg 13b, 8405 Winterthur

Ursula Haupt, geb. 1954, ehem. Primarlehrerin (pensioniert), Kanzleistrasse 50, 8405 Winterthur

Peter Huber, geb. 1953, Kaufmann, Hulfteggstrasse 12, 8400 Winterthur

Donat Tschuor, geb. 1968, Postangestellter, Kirchackerstrasse 32, 8405 Winterthur

Als Präsident:

Jürg Pfeiffer, geb. 1967, Berufsfachschullehrer, In der Halde 5, 8405 Winterthur

Dieser Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten der evang.-ref. Kirchgemeinde Winterthur Seen unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden.

Wählbar als Mitglieder der Kirchenpflege sind stimmberechtigte Mitglieder der evang.-ref. Kirchgemeinde Winterthur Seen ab dem 18. Altersjahr.

Wählbar für das Präsidium sind aktive Mitglieder der Kirchenpflege sowie eine neu gleichzeitig als Mitglied der Kirchenpflege zu wählende Person. Für weitere Informationen zu Wahlvorschlägen wenden Sie sich bitte an die Stadtkanzlei (Tel. 052 267 51 13).

Sind nach Ablauf dieser Frist von 7 Tagen die Voraussetzungen erfüllt, werden die genannten Personen als gewählt erklärt (stille Wahl, § 54 GPR). Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet.

Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Stimmrechtsrekurs erhoben werden.

17. September 2020

Stadtkanzlei Winterthur

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