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Ersatzwahl von fünf Mitgliedern sowie des Präsidiums der evang.-ref. Kirchenpflege Seen für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022

26.06.2020
Amtliche Publikation Ersatzwahl von fünf Mitgliedern sowie des Präsidiums der evang.-ref. Kirchenpflege Seen für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022

Einreichung von Wahlvorschlägen

1.  Auf ihre Gesuche hin wurden Verena Bula als Präsidentin und Mitglied der evang.-ref. Kirchenpflege Seen sowie Marianne Etter, Erich Meier und Armin Zehnder als Mitglieder dieser Behörde durch die Bezirkskirchenpflege Winterthur per 30. September 2020 entlassen. Weiter ist der Sitz von Joël Roth-Nater zu besetzen, der verstorben ist. Es ist daher eine Ersatzwahl für diese vakant werdenden Sitze vorzunehmen.

2.  Die Wahl wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt.

3.  Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten der evang.-ref. Kirchgemeinde Seen unterzeichnet sein müssen, sind bis spätestens 5. August 2020 an die Stadtkanzlei Winterthur, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, einzureichen.

Auf den Wahlvorschlägen sind aufzuführen:

a) für vorgeschlagene Personen:

Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort.

Wählbar als Mitglieder der Kirchenpflege sind stimmberechtigte Mitglieder der evang.-ref. Kirchgemeinde Seen ab dem 18. Altersjahr. Wählbar für das Präsidium sind Mitglieder der evang.-ref. Kirchenpflege Seen oder eine neu gleichzeitig als Mitglied der Kirchenpflege gewählte Person.

b) für Personen, die einen Wahlvorschlag unterzeichnen:

Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse sowie eigenhändige Unterschrift.

Wahlvorschlagsformulare können bei der Stadtkanzlei Winterthur, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, bezogen werden (Tel. 052 267 51 13).

4.  Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen können Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neu eingereicht werden.

5.  Sind nach Ablauf der vorgenannten Frist von 7 Tagen die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt, wird der/die Vorgeschlagene als gewählt erklärt. Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.

26. Juni 2020

Stadtkanzlei Winterthur

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