Ersatzwahl eines Stadtammanns (Betreibungsbeamten) / einer Stadtamtsfrau (Betreibungsbeamtin) für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022
Stadt Winterthur / Gemeinde Brütten: Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR)
Auf die Ausschreibung vom 26. September 2019 ist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Oliver Pfitzenmayer, geb. 1966, Stv. Stadtammann, Rainstrasse 20, 8483 Kollbrunn.
Dieser Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten des Betreibungswahlkreises Winterthur-Stadt (umfasst die Stadtkreise Altstadt, Seen, Töss, Mattenbach sowie die Gemeinde Brütten) unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden. Wählbar ist, wer stimmberechtigt ist und über ein Wahlfähigkeitszeugnis im Sinne von § 11 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) vom 26. November 2007 verfügt. Das Wahlfähigkeitszeugnis ist zusammen mit dem Wahlvorschlag einzureichen.
Sind nach Ablauf dieser siebentägigen Frist die Voraussetzungen erfüllt, kann Oliver Pfitzenmayer als gewählt erklärt werden (stille Wahl, § 54 GPR). Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet.
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Hermann-Götzstrasse 26, 8400 Winterthur, Stimmrechtsrekurs erhoben werden.
14. November 2019
Stadtkanzlei Winterthur