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Ersatzwahl eines Mitglieds der Kreisschulpflege Stadt-Töss für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022

27.05.2021
Amtliche Publikation Ersatzwahl eines Mitglieds der Kreisschulpflege Stadt-Töss für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
  1. Auf ihr Gesuch hin wurde Kerstin Habegger per Ende Schuljahr 2020/2021 durch den Bezirksrat Winterthur als Mitglied der Kreisschulpflege Stadt-Töss entlassen. Für den vakant gewordenen Sitz ist daher eine Ersatzwahl vorzunehmen.
  2. Die Wahl wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt.
  3. Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten des Schulkreises Stadt-Töss unterzeichnet sein müssen, sind bis spätestens 6. Juli 2021 an die Stadtkanzlei Winterthur, 8403 Winterthur, einzureichen.

Auf den Wahlvorschlägen sind aufzuführen:

a) für vorgeschlagene Personen:

     Name, Vorname; Geschlecht; Geburtsdatum; Beruf; Adresse; Heimatort.

     Wählbar ist jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz in Winterthur.

b) für Personen, die einen Wahlvorschlag unterzeichnen:

     Name, Vorname; Geburtsdatum; Adresse; eigenhändige Unterschrift.

Wahlvorschlagsformulare können bei der Stadtkanzlei Winterthur, 8403 Winterthur, bezogen werden (Tel. 052 267 51 13).

  1. Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen können Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen, oder neu eingereicht werden.
  2. Sind nach Ablauf der siebentägigen Frist die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt, wird die vorgeschlagene Person als gewählt erklärt. Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.

27. Mai 2021

Stadtkanzlei Winterthur

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