Ersatzwahl eines Mitglieds der Kreisschulpflege Stadt-Töss für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
- Auf ihr Gesuch hin wurde Kerstin Habegger per Ende Schuljahr 2020/2021 durch den Bezirksrat Winterthur als Mitglied der Kreisschulpflege Stadt-Töss entlassen. Für den vakant gewordenen Sitz ist daher eine Ersatzwahl vorzunehmen.
- Die Wahl wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt.
- Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten des Schulkreises Stadt-Töss unterzeichnet sein müssen, sind bis spätestens 6. Juli 2021 an die Stadtkanzlei Winterthur, 8403 Winterthur, einzureichen.
Auf den Wahlvorschlägen sind aufzuführen:
a) für vorgeschlagene Personen:
Name, Vorname; Geschlecht; Geburtsdatum; Beruf; Adresse; Heimatort.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz in Winterthur.
b) für Personen, die einen Wahlvorschlag unterzeichnen:
Name, Vorname; Geburtsdatum; Adresse; eigenhändige Unterschrift.
Wahlvorschlagsformulare können bei der Stadtkanzlei Winterthur, 8403 Winterthur, bezogen werden (Tel. 052 267 51 13).
- Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen können Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen, oder neu eingereicht werden.
- Sind nach Ablauf der siebentägigen Frist die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt, wird die vorgeschlagene Person als gewählt erklärt. Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
27. Mai 2021
Stadtkanzlei Winterthur