Ersatzwahl eines Mitglieds der Kreisschulpflege Stadt-Töss für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR)
Auf die Ausschreibung vom 4. Juli 2019 ist fristgemäss folgender Wahlvorschlag für den vakanten Sitz eingereicht worden:
Bettina Gasser Good, 1971, Kommunikations- und Kulturfachfrau, Jonas-Furrer-Strasse 56, 8400 Winterthur, SP
Dieser Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten des Schulkreises Stadt-Töss unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden. Wählbar ist jede in Winterthur wahlberechtigte Person.
Sind nach Ablauf dieser siebentägigen Frist die Voraussetzungen erfüllt, kann Bettina Gasser Good als gewählt erklärt werden (stille Wahl, § 54 GPR). Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet.
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Hermann-Götzstrasse 26, 8400 Winterthur, erhoben werden.
22. August 2019
Stadtkanzlei Winterthur