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Ersatzwahl eines Mitglieds der Kreisschulpflege Seen-Mattenbach für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022

04.07.2019
Amtliche Publikation Ersatzwahl eines Mitglieds der Kreisschulpflege Seen-Mattenbach für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022

1.  Auf ihr Gesuch hin wurde Alexandra Biegel per Ende Schuljahr 2018/19 durch den Bezirksrat Winterthur als Mitglied der Kreisschulpflege Seen-Mattenbach entlassen. Für den vakant gewordenen Sitz ist daher eine Ersatzwahl vorzunehmen.

2.  Die Wahl wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt.

3.  Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten des Schulkreises Seen-Mattenbach unterzeichnet sein müssen, sind bis spätestens 13. August 2019 an die Stadtkanzlei Winterthur, 8403 Winterthur, einzureichen.

Auf den Wahlvorschlägen sind aufzuführen:

a)  für vorgeschlagene Personen:

     Name, Vorname; Geschlecht; Geburtsdatum; Beruf; Adresse; Heimatort.

     Wählbar ist jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz in Winterthur.

b)  für Personen, die einen Wahlvorschlag unterzeichnen:

     Name, Vorname; Geburtsdatum; Adresse; eigenhändige Unterschrift.

Wahlvorschlagsformulare können bei der Stadtkanzlei Winterthur, 8403 Winterthur, bezogen werden (Tel. 052 267 51 13).

4.  Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen können Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen, oder neu eingereicht werden.

5.  Sind nach Ablauf der 7-Tage-Frist die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt, werden die Vorgeschlagenen als gewählt erklärt. Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt.

6.  Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Hermann-Götz-Strasse 26, 8400 Winterthur, erhoben werden.

4. Juli 2019

Stadtkanzlei Winterthur

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