Ersatzwahl eines Mitglieds der Kreisschulpflege Seen-Mattenbach für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018
Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR)
Auf die Ausschreibung vom 5. Oktober 2017 ist fristgemäss folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Alexandra Zehnder-Biegel, 1983, Musikerin, Brühlbergstrasse 65, 8400 Winterthur, GLP
Dieser Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten des Schulkreises Seen-Mattenbach unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden. Wählbar ist jede in Winterthur wahlberechtigte Person.
Sind nach Ablauf dieser siebentägigen Frist die Voraussetzungen erfüllt, kann Alexandra Zehnder-Biegel als gewählt erklärt werden (stille Wahl, § 54 GPR). Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet.
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
23. November 2017
Stadtkanzlei Winterthur