Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur-Veltheim für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018
Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR)
Auf die Ausschreibung vom 22. Juni 2017 (Ersatz von Adrian Steiner) ist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Beat Wieland, geb. 1980, Software-Entwickler, Brisiweg 51, 8400 Winterthur
Dieser Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Winterthur-Veltheim unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden. Wählbar sind stimmberechtigte Mitglieder der evang.-ref. Kirchgemeinde Winterthur-Veltheim ab dem 18. Altersjahr.
Sind nach Ablauf dieser siebentägigen Frist die Voraussetzungen erfüllt, kann Beat Wieland als gewählt erklärt werden (stille Wahl, § 54 GPR). Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet.
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Stimmrechtsrekurs erhoben werden.
17. August 2017
Stadtkanzlei Winterthur