Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur-Seen für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018
Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR)
Auf die Ausschreibung vom 29. September 2016 (Ersatz von Benedikt Walker) ist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Eva Baumann-Neuhaus, geb.1964, Wiss. Projektleiterin, Helmweg 46, 8405 Winterthur
Dieser Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Winterthur-Seen unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden. Wählbar sind stimmberechtigte Mitglieder der evang.-ref. Kirchgemeinde Winterthur-Seen ab dem 18. Altersjahr.
Sind nach Ablauf dieser siebentägigen Frist die Voraussetzungen erfüllt, kann Eva Baumann-Neuhaus als gewählt erklärt werden (stille Wahl, § 54 GPR). Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet.
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Stimmrechtsrekurs erhoben werden.
24. November 2016
Stadtkanzlei Winterthur