Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Seen für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR)
Auf die Ausschreibung vom 26. Februar 2021 (Ersatz von Beat Christoph Leuthold als Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Seen) ist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Andreas Fürbringer, geb. 1966, Berater, Chlösterlistrasse 91, 8405 Winterthur
Dieser Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten der evang.-ref. Kirchgemeinde Winterthur Seen unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden.
Wählbar als Mitglied der Kirchenpflege sind stimmberechtigte Mitglieder der evang.-ref. Kirchgemeinde Winterthur Seen ab dem 18. Altersjahr.
Für weitere Informationen zu Wahlvorschlägen wenden Sie sich bitte an die Stadtkanzlei (Tel. 052 267 51 13).
Sind nach Ablauf dieser Frist von 7 Tagen die Voraussetzungen erfüllt, wird die genannte Person als gewählt erklärt (stille Wahl, § 54 GPR). Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet.
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Stimmrechtsrekurs erhoben werden.
16. April 2021
Stadtkanzlei Winterthur