Ersatzwahl einer Friedensrichterin / eines Friedensrichters der Stadt Winterthur für den Rest der Amtsdauer 2015 – 2021 mit einem Arbeitspensum von 65% (Teilamt)
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 24. Februar 2018 sind innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Gabriela (Gabi) Bienz-Meier, 1962, lic.iur. Rechtsanwältin / leitende Stadtrichterin, Oberseenerstrasse 84, 8405 Winterthur
Monica Della Vedova Mumenthaler, 1972, lic.iur. Rechtsanwältin, Haldenstrasse 78, 8400 Winterthur, glp
Yvonne Gut, 1966, Juristin / Betriebsökonomin, Landenbergstrasse 45, 8404 Winterthur
Karin Alexandra Mettler, 1984, lic.iur. Rechtsanwältin / Mediatorin SAV, Elchweg 9, 8405 Winterthur, SVP
Diese Wahlvorschläge können innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei Winterthur können innert der gleichen Frist weitere Wahlvorschläge eingereicht werden.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Die Unterzeichnenden können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Eine stille Wahl gemäss § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ist nicht möglich, da mehr Kandidierende als Sitze vorhanden sind. Die Urnenwahl findet am 10. Juni 2018 statt.
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
9. April 2018 Stadtkanzlei Winterthur