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Erneuerungswahlen der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Winterthur Töss für die Amtsdauer 2018 – 2022 / Korrektur

26.09.2017
Amtliche Publikation Erneuerungswahlen der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Winterthur Töss für die Amtsdauer 2018 – 2022 / Korrektur

1.  Die Publikation zu den Erneuerungswahlen der evangelisch-reformierten Kirchen der Stadt Winterthur für die Amtsdauer 2018 – 2022 vom 19. Oktober 2017 enthält für die Kirchenpflege Töss einen Fehler. Zu wählen sind nicht 9, sondern 7 Mitglieder der Kirchenpflege Töss.

2.  Die Bezirkskirchenpflege Winterthur hat die Erneuerungswahlen der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Winterthur Töss auf den 4. März 2018 festgesetzt.

3.  Die Wahlen werden nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt.

4.  Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten der Kirchgemeinde Winterthur Töss unterzeichnet sein müssen, sind bis spätestens 5. Dezember 2017 an die Stadtkanzlei Winterthur, 8403 Winterthur, einzureichen.

Auf den Wahlvorschlägen sind aufzuführen:

a)    für vorgeschlagene Personen:

Namen, Vornamen und Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort.

b)    für Personen, die einen Wahlvorschlag unterzeichnen:

Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse sowie eigenhändige Unterschrift.

Wählbar sind alle stimmberechtigten Mitglieder der Kirchgemeinde Winterthur Töss ab dem 18. Altersjahr. Wahlvorschlagsformulare können bei der Stadtkanzlei Winterthur, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, bezogen werden (Tel. 052 267 51 13).

5.  Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist gemäss Ziffer 4 veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen können Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neu eingereicht werden.

6.  Sind nach Ablauf der 7-Tage-Frist die Voraussetzungen gemäss § 55 GPR erfüllt, werden die Wahlen mit gedruckten Wahlvorschlägen durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich und begründet Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.

26. Oktober 2017

Stadtkanzlei Winterthur

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