Erneuerungswahl der Friedensrichterinnen oder Friedensrichter für die Amtsdauer 2021-2027
Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR)
Auf die Ausschreibung vom 23. Oktober 2020 ist fristgemäss folgender Wahlvorschlag (Interparteiliche Konferenz) eingereicht worden:
Regina Müller Oehler, 1970, Friedensrichterin / lic. iur. / Rechtsanwältin, Lärchenstrasse 4, 8400 Winterthur, parteilos, bisher
Regula Kopp Hess, 1971, Friedensrichterin / lic. iur. / Primarlehrerin, Jonas Furrer-Strasse 98, 8400 Winterthur, SP, bisher
Karin Mettler, 1984, Friedensrichterin / lic. iur. / Rechtsanwältin / Mediatorin IEF/SAV, Hölzliweg 14, 8405 Winterthur, SVP, bisher
Dieser Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz in Winterthur.
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
15. Dezember 2020
Stadtkanzlei Winterthur