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Erneuerungswahl der Friedensrichterinnen oder Friedensrichter für die Amtsdauer 2021-2027

15.12.2020
Amtliche Publikation Erneuerungswahl der Friedensrichterinnen oder Friedensrichter für die Amtsdauer 2021-2027

Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR)

Auf die Ausschreibung vom 23. Oktober 2020 ist fristgemäss folgender Wahlvorschlag (Interparteiliche Konferenz) eingereicht worden:

Regina Müller Oehler, 1970, Friedensrichterin / lic. iur. / Rechtsanwältin, Lärchenstrasse 4, 8400 Winterthur, parteilos, bisher

Regula Kopp Hess, 1971, Friedensrichterin / lic. iur. / Primarlehrerin, Jonas Furrer-Strasse 98, 8400 Winterthur, SP, bisher

Karin Mettler, 1984, Friedensrichterin / lic. iur. / Rechtsanwältin / Mediatorin IEF/SAV, Hölzliweg 14, 8405 Winterthur, SVP, bisher

Dieser Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz in Winterthur.

Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.

15. Dezember 2020

Stadtkanzlei Winterthur

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