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Erlass Gebührenordnung Steueramt der Stadt Winterthur

09.03.2017
Amtliche Publikation Erlass Gebührenordnung Steueramt der Stadt Winterthur

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 1. März 2017 beschlossen:

Die Gebührenordnung des Steueramtes der Stadt Winterthur wird erlassen und vorbehältlich eines Rechtsmittelverfahrens per 1. Mai 2017 in Kraft gesetzt. Sie ersetzt die Gebührenordnung vom 1. Juni 2005 gemäss Stadtratsbeschluss SRB-Nr. 2005-1101.

Der Beschluss des Stadtrates und die Gebührenordnung des Steueramtes der Stadt Winterthur können während der Rekursfrist bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, oder auf dem Internet unter stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen eingesehen werden.

Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden.

9. März 2017                                                                    

Stadtkanzlei Winterthur

Gebührenordnung

Gebührenordnung
Typ Titel
Gebührenordnung Steueramt gültig ab 1. Mai 2017

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