Erlass einer Nutzungs- und Gebührenordnung für die Areale Teuchelweiherplatz, Reitwegplatz und Viehmarktplatz; allgemeines Fahr- und Parkverbot
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 1. Februar 2017 beschlossen:
1. Erlass einer Nutzungs- und Gebührenordnung:
1.1. Gestützt auf Art. 31 und 31ter der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Winterthur vom 26. April 2004 wird für die Areale Teuchelweiherplatz, Reitwegplatz und Viehmarktplatz eine Nutzungs- und Gebührenordnung erlassen.
1.2. Die Nutzungs- und Gebührenordnung tritt vorbehältlich eines Rechtsmittelverfahrens auf den 1. Juni 2017 in Kraft.
2. Gestützt auf Art. 30 Absatz 4 der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Winterthur vom 26. April 2004 wird für die Areale Teuchelweiherplatz, Reitwegplatz und Viehmarktplatz ein allgemeines Fahr- und Parkverbot – ausgenommen mit Bewilligung – erlassen.
3. Bewilligungen, die vor Inkrafttreten der Nutzungs- und Gebührenordnung erteilt wurden, behalten ihre Gültigkeit.
4. Die Stadtratsbeschlüsse vom 26. Januar 1994 (SK-Nr. 94-0182) und 26. November 1997 (SRB-Nr. 97-2203) betreffend Zirkusgastspiele auf dem Teuchelweiherareal (Vergabevorschriften und Gebührenfestsetzung) werden auf den Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Nutzungs- und Gebührenordnung aufgehoben.
Der Beschluss des Stadtrates und die Nutzungs- und Gebührenordnung für die Areale Teuchelweiherplatz, Reitwegplatz und Viehmarktplatz können während der Rekursfrist bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, oder unter stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen eingesehen werden.
Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden.
30. März 2017
Stadtkanzlei Winterthur
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Erlass einer Nutzungs- und Gebührenordnung für die Areale Teuchelweiherplatz, Reitwegplatz und Viehmarktplatz |