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Erlass einer Nutzungs- und Gebührenordnung für die Areale Teuchelweiherplatz, Reitwegplatz und Viehmarktplatz; allgemeines Fahr- und Parkverbot

30.03.2017
Publikation Stadtratsbeschluss Erlass einer Nutzungs- und Gebührenordnung für die Areale Teuchelweiherplatz, Reitwegplatz und Viehmarktplatz; allgemeines Fahr- und Parkverbot

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 1. Februar 2017 beschlossen:

1. Erlass einer Nutzungs- und Gebührenordnung:

1.1. Gestützt auf Art. 31 und 31ter der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Winterthur vom 26. April 2004 wird für die Areale Teuchelweiherplatz, Reitwegplatz und Viehmarktplatz eine Nutzungs- und Gebührenordnung erlassen.

1.2. Die Nutzungs- und Gebührenordnung tritt vorbehältlich eines Rechtsmittelverfahrens auf den 1. Juni 2017 in Kraft.

2. Gestützt auf Art. 30 Absatz 4 der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Winterthur vom 26. April 2004 wird für die Areale Teuchelweiherplatz, Reitwegplatz und Viehmarktplatz ein allgemeines Fahr- und Parkverbot – ausgenommen mit Bewilligung – erlassen.

3. Bewilligungen, die vor Inkrafttreten der Nutzungs- und Gebührenordnung erteilt wurden, behalten ihre Gültigkeit.

4. Die Stadtratsbeschlüsse vom 26. Januar 1994 (SK-Nr. 94-0182) und 26. November 1997 (SRB-Nr. 97-2203) betreffend Zirkusgastspiele auf dem Teuchelweiherareal (Vergabevorschriften und Gebührenfestsetzung) werden auf den Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Nutzungs- und Gebührenordnung aufgehoben.

Der Beschluss des Stadtrates und die Nutzungs- und Gebührenordnung für die Areale Teuchelweiherplatz, Reitwegplatz und Viehmarktplatz können während der Rekursfrist bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, oder unter stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen eingesehen werden.

Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden.

30. März 2017                                                                  

Stadtkanzlei Winterthur

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