Dienstreglement Schutz & Intervention Winterthur (DRSIW) – Neuerlass
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 29. April 2020 beschlossen:
1. Es wird ein Dienstreglement Schutz & Intervention Winterthur (DRSIW) erlassen.
2. Das DRSIW tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
Die Verordnung kann eingesehen werden auf dem Internet unter https://stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen. Eine Einsichtnahme vor Ort ist zurzeit aufgrund der Corona-Krise erschwert. Ist eine solche erwünscht, wird um Kontaktaufnahme gebeten unter stadtkanzlei@win.ch oder 052 267 51 13.
Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Rekurs beim Statthalteramt des Bezirkes Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
7. Mai 2020
Stadtkanzlei Winterthur
Weitere Informationen
Typ | Titel |
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Dienstreglement Schutz und Intervention Winterthur DRSIW | |
DRSIW Beilage Anhang Sold und Entschaedigungen |