Anpassung von Gebühren für die Benützung des öffentlichen Grundes
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2016 beschlossen:
1. Die Gebühren der Verwaltungspolizei für die Benützung des öffentlichen Grundes, enthalten in der Gebührentabelle der Stadtpolizei Winterthur (ab 3.1 Gastgewerbe), werden angepasst.
2. Die angepassten Gebühren treten auf den 1. März 2017 in Kraft. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung neu entschieden.
Der Beschluss des Stadtrates und der Auszug der Gebührentabelle der Stadtpolizei inkl. neuer Gebühren können während der Rekursfrist bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, oder auf dem Internet unter stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen eingesehen werden.
Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden.
19. Januar 2017
Stadtkanzlei Winterthur
Download Auszug aus der Gebührentabelle der Stadtpolizei Winterthur, inkl. neue Gebühren
Typ | Titel |
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Benützungsgebühren öffentlicher Grund alt neu |