Alterszentrum Rosental, Umbau Alterspsychiatrie und Ertüchtigung / Projektgenehmigung, Gebundenerklärung und Ausgabenfreigabe
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 31. März 2021 beschlossen:
Die Aufwendungen für die Ausführung des Umbaus Alterspsychiatrie und der Ertüchtigung im Betrag von rund 3 315 000 Franken werden gestützt auf § 5 Gemeindeverordnung als gebundene Ausgaben im Sinne von § 103 Abs. 1 Gemeindegesetz bezeichnet und zu Lasten der Investitionsrechnung des Verwaltungsvermögens Eigenwirtschaftsbetriebe, Projekt-Nr. 21002, freigegeben.
Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
9. April 2021
Stadtkanzlei Winterthur