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Änderung des Personalstatuts vom 12. April 1999 (GGR-Nr. 2020.8; Umsetzung der Motion betreffend «Teuerungsanpassung bei den Löhnen des städtischen Personals») / Inkraftsetzung

04.03.2021
Amtliche Publikation Änderung des Personalstatuts vom 12. April 1999 (GGR-Nr. 2020.8; Umsetzung der Motion betreffend «Teuerungsanpassung bei den Löhnen des städtischen Personals») / Inkraftsetzung

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 beschlossen:

Der 12. Nachtrag zum Personalstatut vom 12. April 1999 (Umsetzung der Motion betreffend «Teuerungsanpassung bei den Löhnen des städtischen Personals») tritt auf den 1. April 2021 in Kraft.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Rekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.

4. März 2021

Stadtkanzlei Winterthur

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