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9. Nachtrag zur Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010

13.04.2017
Amtliche Publikation 9. Nachtrag zur Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 5. April 2017 beschlossen:

1. Der Anhang IV zur Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010 wird mit einem 9. Nachtrag wie folgt geändert:

Ziff. 1. II. Aufzählung 2 lautet neu:

Beauftragte Schule und Computer (Primar- und Sekundarstufe)
Grundpauschale                                                               2 470.--
Pauschale pro zusätzlicher Standort                                390.--
Pauschale pro Kindergartenklasse                                   65.--
Pauschale pro Primarklasse                                            520.--
Pauschale pro Sekundarklasse                                        650.--
Pauschale pro Informatikraum (nur Sekundarstufe)       1 300.--

Ziff. 1. IV. lautet neu:
Vertretungen in den Kreisschulpflegen

Vertretungen der Lehrpersonen                                       30.--/Std

Ziff. 1. IV. wird zu V.

Ziff. 2., 2. lautet neu:
Beauftragte Schule und Computer werden städtisch angestellt, wobei eine Arbeitsstunde einer Entschädigung von Fr. 65.-- entspricht.

2. Der 9. Nachtrag zur Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen tritt auf Beginn des Schuljahres 2017/18 (1. August 2017) in Kraft.

Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden.

13. April 2017                                                                   

Stadtkanzlei Winterthur

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