9. Nachtrag zur Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 5. April 2017 beschlossen:
1. Der Anhang IV zur Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010 wird mit einem 9. Nachtrag wie folgt geändert:
Ziff. 1. II. Aufzählung 2 lautet neu:
Beauftragte Schule und Computer (Primar- und Sekundarstufe)
Grundpauschale 2 470.--
Pauschale pro zusätzlicher Standort 390.--
Pauschale pro Kindergartenklasse 65.--
Pauschale pro Primarklasse 520.--
Pauschale pro Sekundarklasse 650.--
Pauschale pro Informatikraum (nur Sekundarstufe) 1 300.--
Ziff. 1. IV. lautet neu:
Vertretungen in den Kreisschulpflegen
Vertretungen der Lehrpersonen 30.--/Std
Ziff. 1. IV. wird zu V.
Ziff. 2., 2. lautet neu:
Beauftragte Schule und Computer werden städtisch angestellt, wobei eine Arbeitsstunde einer Entschädigung von Fr. 65.-- entspricht.
2. Der 9. Nachtrag zur Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen tritt auf Beginn des Schuljahres 2017/18 (1. August 2017) in Kraft.
Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden.
13. April 2017
Stadtkanzlei Winterthur