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11. Nachtrag zur Vollzugsverordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (VVOS)

29.12.2016
Amtliche Publikation 11. Nachtrag VVOS

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2016 beschlossen:

1. Die Vollzugsverordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (VVOS) vom 13. Dezember 2006 wird mit einem 11. Nachtrag wie folgt geändert:

In § 5 «Departement Bau» wird die Aufgabe «Verkehrsplanung» vom Amt für Städtebau in den Bereich Tiefbau verschoben. Der Bereich «Tiefbau» wird in «Tiefbauamt» umbenannt.

2. Die Änderungen treten per 1. Januar 2017 oder unmittelbar nach abschliessender Bestätigung dieses Beschlusses im Rechtsmittelverfahren in Kraft.

Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden.

29. Dezember 2016                                                         

Stadtkanzlei Winterthur

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