Gebietsplanungen
Grössere Gebiete, die nicht mehr ihrem ursprünglichen Zweck dienen, bieten Chancen zur Transformation. Die Neustrukturierung und Umnutzung solcher Areale ist dabei keine Alltagsaufgabe. Masterpläne und Gebietsplanungen werden von Grundeigentümerschaften angestossen oder von der Stadt vorausschauend geplant. Sie berücksichtigen viele unterschiedliche Interessen und beziehen möglichst alle Beteiligten ein.
Für diesen Inhalt zuständig
Amt für Städtebau
Amt für Städtebau
Pionierstrasse 7
8403 Winterthur
Öffnungszeiten
| Montag–Donnerstag | 08.00–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Freitag | 08.00–12.00 13.30–16.00 Uhr |
- Seite erstellt am
- Inhalt zuletzt aktualisiert am

