Soziales
Im Departement Soziales stehen die Menschen im Zentrum. Wir sorgen für die soziale Sicherheit der Winterthurer Bevölkerung. Die Leistungen des Departements Soziales richten sich an Menschen, die finanzielle oder persönliche Unterstützung benötigen, zum Beispiel im Alter, wegen Armut, Krankheit oder Sucht oder auch als Flüchtling.
Unsere rund 1400 Mitarbeitenden haben verantwortungsvolle, sinnstiftende Aufgaben nahe an den Menschen und am Puls des Lebens. Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Team sind uns wichtig.
Zum Departement gehören die Sozialen Dienste sowie Alter und Pflege. Administrativ zugeordnet ist auch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Winterthur-Andelfingen.
Soziale Dienste
Die Sozialen Dienste beraten Menschen in schwierigen persönlichen Situationen und suchen gemeinsam mit ihnen Lösungen. Ob Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen, Arbeitsintegration, Prävention und Suchthilfe, Jugendarbeit oder Beistandschaften: Unsere Mitarbeitenden kümmern sich um Unterstützung. Sie tragen bei zur Linderung von Not, fördern persönliche Entwicklung sowie gesellschaftliche Integration. Die Sozialen Dienste bieten vielseitige Jobmöglichkeiten, unter anderem in Sozialarbeit und Sozialpädagogik oder im kaufmännischen Bereich.
Alter und Pflege
Der Bereich Alter und Pflege bietet in fünf Alterszentren sowie der Spitex ein vielfältiges Dienstleistungsangebot vor allem für ältere und chronisch kranke Menschen an. Die sieben Spitex-Zentren in den Quartieren gewährleisten die Nähe zu den Personen, welche aus gesundheitlichen Gründen Unterstützung zu Hause benötigen. Die fünf Alterszentren bieten Seniorinnen und Senioren verschiedene Wohnformen und auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Pflege an.
Als einer der grössten Gesundheits-Dienstleister in der Region verfügen wir in der Pflege, Gastronomie, Hauswirtschaft, Finanzen, Immobilien und vielen anderen Berufsgruppen über eine Vielzahl an herausfordernden und spannenden Funktionen.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Als unabhängige, gerichtsähnliche Behörde hat die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) den Auftrag, den Schutz von Personen sicherzustellen, wenn diese nicht selber dazu in der Lage sind. Zum Beispiel, wenn sie noch minderjährig, geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind. Die KESB trifft Abklärungen bei Gefährdungssituationen und ordnet nötigenfalls eine Beistandschaft an.