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Wohnraumfonds zur Förderung gemeinnütziger Wohnungen

06.03.2026
Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament zuhanden der Stimmberechtigten die Schaffung eines städtischen Wohnraumfonds. Er setzt damit einen Auftrag der Winterthurer Stimmbevölkerung um und stärkt gezielt den gemeinnützigen Wohnraum.

Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament zuhanden der Stimmberechtigten die Schaffung eines städtischen Wohnraumfonds. Er setzt damit einen Auftrag der Winterthurer Stimmbevölkerung um und stärkt gezielt den gemeinnützigen Wohnraum.

Gemeinden können gemäss kantonalem Recht eigene Fonds zur Bereitstellung von preisgünstigen Mietwohnungen schaffen. Mit der Errichtung eines städtischen Wohnraumfonds nutzt der Stadtrat diese Möglichkeit und setzt damit einen Auftrag der Winterthurer Stimmbevölkerung um. Diese bewilligte in der Volksabstimmung von November 2014 einen Rahmenkredit von zehn Millionen Franken für die Vergabe von Darlehen zur Förderung von gemeinnützigem Wohn- und Gewerberaum. Gleichzeitig verlangte sie, dass die gewährten Darlehen später in einen neu zu schaffenden Fonds zurückfliessen.

In der Folge verabschiedete das Stadtparlament eine Verordnung, in der die Vergabe der Darlehen geregelt ist und beauftragte den Stadtrat mit der Einrichtung des Fonds. Nun hat der Stadtrat eine entsprechende Vorlage erarbeitet und an das Stadtparlament überwiesen. Nach der Beratung im Parlament werden die Stimmberechtigten über die Vorlage entscheiden.

Bisher hat die Stadt drei gemeinnützige Wohnbauprojekte mit zinslosen Darlehen aus dem Rahmenkredit unterstützt (vgl. Medienmitteilungen vom 15. November 2019 und 6. März 2026). Damit ist der Kredit vorerst ausgeschöpft. Mit dem städtischen Wohnraumfonds entsteht nun ein neues Instrument, mit dem der gemeinnützige Wohnraum gezielt gestärkt wird. Die bisher gewährten Darlehen sollen dereinst in den Fonds zurückbezahlt werden, sodass letztlich die gesamte Summe des Rahmenkredits dem Fonds zufliessen wird. Die zurückbezahlten Beträge stehen danach für die Vergabe neuer Darlehen zur Verfügung. Auch eine spätere Erhöhung des Fondsvermögens wird möglich sein. Eine solche müsste je nach Höhe ebenfalls von der Stimmbevölkerung beschlossen werden.

«Die Wohnbaugenossenschaften leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt von preisgünstigem und bezahlbarem Wohnraum», sagt Kaspar Bopp, Stadtrat und Vorsteher des Departements Finanzen. «Mit dem Fonds haben wir einerseits ein Gefäss für die Rückzahlungen der Darlehen. Andererseits erhalten wir damit die Möglichkeit, künftig weitere gemeinnützige Wohnbauprojekte zu unterstützen.» 

Weisung an das Stadtparlament: parlament.winterthur.ch

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