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Verwaltungsgericht stützt Tempo 30 auf Technikumstrasse

05.02.2025

Im Sommer 2022 legte der Winterthurer Stadtrat fünf Verkehrsanordnungen zu Tempo 30 rund um die Altstadt auf. Drei davon sind rechtskräftig und teilweise umgesetzt. Bei den Abschnitten rund um den Knoten Talegg und die Technikumstrasse erfolgten Beschwerden ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, welches nun entschieden hat. Das Urteil fällt im Sinne der Stadt Winterthur aus und bestätigt die Vorinstanz: Die Anordnung von Tempo 30 ist zulässig und wurde durch die Verkehrsgutachten hinreichend begründet.

Das Winterthurer Stadtparlament hat den Stadtrat im Jahr 2019 mit dem Postulat «Tempo 30 rund um die Altstadt» aufgefordert, möglichst viele Strassenzüge im Stadtzentrum mit Tempo 30 zu signalisieren. Dies wurde im Rahmen des vom Stadtrat am 16. Juni 2021 genehmigten «Zielbild Temporegime» geprüft. Dabei kam das erforderliche Verkehrsgutachten zum Schluss, dass die Anordnung von Tempo 30 rund um das Gebiet Altstadt/Neuwiesen zu befürworten ist und die Massnahmen notwendig, zweck- und verhältnismässig sind. In der Folge wurden im Juni 2022 insgesamt fünf entsprechende Verkehrsanordnungen amtlich publiziert (Medienmitteilung vom 27. Juni 2022).

Alle fünf Verkehrsanordnungen wurden daraufhin beim Statthalteramt angefochten, welches nicht auf die Rekurse eintrat. Drei Verkehrsanordnungen erlangten Rechtskraft und im Herbst 2023 wurde ein zusammenhängendes Gebiet nördlich der Altstadt umgesetzt (Medienmitteilung vom 5. Oktober 2023). Bei zwei Verkehrsanordnungen, die das Gebiet um den Knoten Talegg und sowie der Technikumstrasse/Turmhaldenstrasse betreffen, erfolgte eine Beschwerde ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich.

Nun liegt ein Urteil vor. In seinem Entscheid vom 23. Januar 2025 weist das Verwaltungsgericht die Beschwerden ab, soweit darauf eingetreten wurde. Das Gericht kommt zum Schluss, dass die Stadt die angefochtenen Verkehrsanordnungen beschliessen durfte und die eingeholten Verkehrsgutachten eine hinreichende Grundlage dafür bildeten. Das Verwaltungsgericht bestätigt somit die Anordnung von Tempo 30 auch auf verkehrsorientierten Strassenabschnitten, beziehungsweise das Vorliegen von qualifizierten Gründen hierfür. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, ein Weiterzug ans Bundesgericht ist möglich.

Der Stadtrat hat ein umfassendes Sanierungsprojekt für die Technikumstrasse festgesetzt (Medienmitteilung vom 6. Januar 2025). Die Rekursfrist läuft noch wenige Tage. Die Frage des Temporegimes ist nicht Teil dieses Projekts, sondern der erwähnten Verkehrsanordnung, über die das Verwaltungsgericht befunden hat.

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