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Einführung von Tempo 30 rund um die Altstadt

27.06.2022
Der Stadtrat setzt die im Postulat «Tempo 30 rund um die Altstadt» geforderte Verkehrsberuhigung um. Im Einklang mit dem Zielbild Temporegime und der räumlichen Entwicklungsperspektive Winterthur 2040 sollen der Verkehrsablauf dadurch harmonisiert und die Situation für den Fuss- und Veloverkehr wie auch für die Anwohnenden aufgewertet werden.

Der Stadtrat setzt die im Postulat «Tempo 30 rund um die Altstadt» geforderte Verkehrsberuhigung um. Im Einklang mit dem Zielbild Temporegime und der räumlichen Entwicklungsperspektive Winterthur 2040 sollen der Verkehrsablauf dadurch harmonisiert und die Situation für den Fuss- und Veloverkehr wie auch für die Anwohnenden aufgewertet werden.

Das Postulat «Tempo 30 rund um die Altstadt» wurde im August 2019 an den Stadtrat überwiesen. Mit dem Postulat wurde der Stadtrat eingeladen, möglichst viele Strassenzüge rund um das Gebiet Altstadt/Neuwiesen mit Tempo 30 zu signalisieren. Im vom Stadtrat im Juni 2021 genehmigten Zielbild Temporegime wird festgehalten, dass die verschiedenen Bedürfnisse im Strassenraum ausgewogen im Sinne der Koexistenz berücksichtigt werden sollen (siehe auch Medienmitteilung vom 6. Juli 2021). Es zielt auf die Schaffung einer Verkehrskultur der gegenseitigen Rücksichtnahme, den Dominanzausgleich im Strassenraum, den gleichmässigen Verkehrsfluss auf tieferem Geschwindigkeitsniveau sowie die Reduktion der Lärmbelastung für Anwohnende ab. Im September 2021 hat das Stadtparlament den Bericht zum Postulat mit 32 zu 22 Stimmen in zustimmendem Sinne zur Kenntnis genommen.

Die im Juni 2021 genehmigte räumliche Entwicklungsperspektive Winterthur 2040 hält bezüglich des Themas Mobilität fest, dass in der Stadt der Mensch im Mittelpunkt steht und dass sich die künftige Mobilität daran ausrichtet: Der Verkehr soll stadtverträglich gestaltet werden, indem unter anderem die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduziert wird.

In einem ersten Schritt wurden für die Strassen östlich der Bahngleise Verkehrsgutachten erarbeitet (siehe auch Medienmitteilung vom 3. November 2021). Diese kommen zum Schluss, dass die Anordnung von Tempo 30 auf diesen Abschnitten zu befürworten ist und die Massnahmen notwendig, zweck- und verhältnismässig sind. Tempo 30 bewirkt eine Verbesserung der Situation für den Fuss- und Veloverkehr, eine Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie eine Reduktion der Lärmbelastung. In der Folge hat der Stadtrat nun für nachfolgende Strassen Tempo-30-Zonen beschlossen:

- Untere Vogelsangstrasse (Abschnitt Gebäude Nr. 11 bis Zücherstrasse)
- Lagerhausstrasse
- Frohbergstrasse
- Frohbergweg
- Archstrasse
- Meisenstrasse
- Technikumstrasse (Abschnitt Bahnhofplatz bis zum Gebäude Nr. 5)
- Turmhaldenstrasse (Abschnitt Technikumstrasse bis bestehende Tempo-30-Zone)
- Zeughausstrasse (Abschnitt Technikumstrasse bis zum Gebäude Nr. 52)
- Corrodistrasse
- Mühlestrasse
- Wildbachstrasse (Abschnitt Zeughausstrasse bis bestehende Tempo-30-Zone)
- Obermühlestrasse
- Reitweg (Abschnitt Zeughausstrasse bis bestehende Tempo-30-Zone)
- Stadtfallenweg
- Technikumstrasse (Abschnitt Gebäude Nr. 5 bis Tösstalstrasse)
- Tösstalstrasse (Abschnitt Gebäude Nr. 24 bis Technikumstrasse)
- St. Gallerstrasse (Abschnitt General-Guisan-Strasse bis Gebäude Nr. 10)
- General-Guisan-Strasse (Abschnitt Tösstalstrasse bis Museumstrasse)
- Römerstrasse (Abschnitt General-Guisan-Strasse bis kurz vor dem Gebäude Nr. 8)
- General-Guisan-Strasse (Abschnitt Museum- bis St.-Georgen-Strasse)
- St.-Georgen-Strasse (Abschnitt General-Guisan-Strasse bis Gebäude Nr. 88)
- Trollstrasse (Abschnitt St.-Georgen- bis Museumstrasse)
- Lindstrasse (Abschnitt Gebäude Nr. 15 bis Museumstrasse)
- Liebestrasse
- Sulzbergstrasse
- Kreuzstrasse
- Theaterstrasse
- Sträulistrasse
- Merkurstrasse
- Museumstrasse (Abschnitt Gebäude Nr. 74 bis General-Guisan-Strasse)

Für den motorisierten Individualverkehr (MIV) und für den öffentlichen Verkehr entstehen mit der verringerten Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer auf diesen Abschnitten lediglich minimale Zeitverluste. Darüber hinaus werden keine weiteren negativen Auswirkungen erwartet. Der Stadtrat geht davon aus, dass die angestrebte Verkehrsberuhigung ohne Veränderungen in Angebot und Fahrzeugeinsatz von Stadtbus zu bewältigen sein wird. Mit einer mit dem Fahrplanwechsel koordinierten Umsetzung können negative Auswirkungen auf die Fahrplanstabilität und die Anschlusssicherheit verhindert werden. Dies wird mit einem Monitoring überprüft.

Auf dem Bahnhofplatz, der Stadthaus- und Bankstrasse sowie den angrenzenden Abschnitten der Lind- und Museumstrasse wird Tempo 30 bereits diesen Herbst umgesetzt (siehe auch Medienmitteilung vom 24. Mai 2022).

Der Stadtrat ist überzeugt, mit der nun beschlossenen Umsetzung von Tempo 30 rund um die Altstadt den Strassenraum aufwerten und das Winterthurer Verkehrsnetz für die Zukunft gestalten zu können.

Informationen zum Zielbild Temporegime können unter stadt.winterthur.ch heruntergeladen werden.

Die amtliche Publikation der Verkehrsanordnung ist vom 24. Juni bis 23. Juli 2022 unter stadt.winterthur.ch/amtliche einsehbar. Die dazugehörige Planauflage finden Sie unter stadt.winterthur.ch/planauflage.

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Übersicht betroffene Strassenabschnitte.png

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