Veloschnellroute zwischen Töss und Stadtzentrum wird erstellt
Zwischen Töss und dem Stadtzentrum soll im Herbst 2022 mit einfachen Sofortmassnahmen die Veloschnellroute Nummer 4 erstellt werden. Dabei wird dem Veloverkehr ab dem Rieterareal bis ins Sulzerareal neuerdings der «rote Teppich» ausgelegt.
Die Veloschnellroute zwischen Töss und Stadtzentrum wird auf rund 1,3 Kilometern via Rosenau-/Freie-/Damm-/Tössfeldstrasse und Zur Kesselschmiede erstellt. Dazu wird die Vortrittsregelung an neun Kreuzungen zugunsten des Veloverkehrs geändert. Zwei Ausnahmen bilden die Kreuzungen Rosenau-/Krummackerstrasse und Tössfeld /Untere Briggerstrasse. Die Vortrittsregelungen sollen an diesen Orten zu einem späteren Zeitpunkt beziehungsweise bei Strassensanierungen angepasst werden.
Auf der Freiestrasse wird aufgrund des noch fehlenden neuen Deckbelags ein rötlich eingefärbter Belag analog dem Grünauweg eingebaut. Auf den übrigen betroffenen Quartierstrassen erfolgt die kurzfristige Umsetzung mittels einer farblichen Gestaltung der Strassenoberfläche: Die Strassenoberfläche wird mit beidseitigen, rund vierzig Zentimeter breiten Bändern rot markiert. Die blau markierten Parkfelder auf den betroffenen Quartierstrassen entlang der Veloschnellrouten werden zugunsten der Verkehrssicherheit entfernt und – wo nötig – in die angrenzenden Strassen verlegt und neu markiert. Auch auf der Auwiesenstrasse werden die Markierungen zugunsten des Veloverkehrs optimiert. Die Anpassung der Einmündung der Veloschnellroute vom Grünauweg/Schwimmbad Töss in die Auwiesenstrasse wird im Rahmen des ausstehenden Projekts für die Lichtsignalanlage Auwiesenstrasse/In der Au angepasst.
Die Verkehrsanordnung liegt vom 27. Mai 2022 bis 27. Juni 2022 öffentlich auf. Die Realisierung ist auf den Herbst 2022 terminiert.
Die Umsetzung erfolgt gemäss den für Veloschnellrouten definierten Grundsätzen (vgl. Medienmitteilung 16. Juli 2020). Zusätzlich unterstützen die roten Bänder die Orientierung für Velofahrende und verdeutlichen den «roten Teppich» für den Veloverkehr. Die Veloschnellrouten sollen zusammenhängend, direkt, sicher, gleichartig und attraktiv sein. Sie sind auf die Bedürfnisse des Alltagsverkehrs ausgerichtet und sollen ein breites Zielpublikum ansprechen. Der Begriff «Veloschnellroute» bezieht sich dabei lediglich auf die Bevorzugung des Velos gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden. Die Schnellrouten sollen explizit keine Hochgeschwindigkeitsstrecken, sondern vielmehr «Vorzugsrouten» sein.
Mit der Veloschnellroute Nummer 4 zwischen Töss und Stadtzentrum wird ein weiterer Abschnitt des rund 25 Kilometer umfassenden Veloschnellroutennetzes erstellt. Ziel ist es, bis ins Jahr 2030 das Netz gemäss Netzplan möglichst komplett zu realisieren und die Attraktivität der Velostadt Winterthur weiter zu erhöhen. Die Veloschnellrouten leisten einen wichtigen Beitrag zu einer stadtverträglichen und klimaneutralen Mobilität und entsprechen gleichermassen den Schwerpunkten des Legislaturprogramms 2018–2022 sowie der «Räumlichen Entwicklungsperspektive 2040».
Die Auflagedokumente stehen zur Verfügung unter stadt.winterthur.ch/amtliche.