Unrechtmässiger Sozialhilfebezug: Kontrollen funktionieren
Über 95 Prozent aller unrechtmässigen Sozialhilfebezüge wurden dank standardisierten internen Kontrollen und der Aufmerksamkeit der Mitarbeitenden der Sozialen Dienste entdeckt. Im Jahr 2020 forderten die Sozialen Dienste in 344 Fällen Unterstützungsgelder zurück – bei total 4700 Fällen in der Sozialhilfe und Asylfürsorge.
Die Sozialen Dienste der Stadt Winterthur gehen konsequent und mit effizientem Mitteleinsatz gegen unrechtmässigen Sozialhilfebezug vor. Die grosse Mehrheit der unrechtmässigen Bezüge wird durch die interne Revision oder die Sozialarbeitenden selbst aufgedeckt. Die interne Revision arbeitet unabhängig von den Sozialarbeitenden und überprüft seit 2019 jährlich jeden Sozialhilfefall (zuvor alle zwei Jahre). Dieses Vorgehen hat sich bewährt: Die erhöhte Frequenz der Kontrollen führt zu einer höheren Anzahl aufgedeckter Fälle unrechtmässigen Bezugs. 2020 wurden 344 Rückforderungen (Vorjahr: 302) gemäss Sozialhilfegesetz gestellt.
Durch die jährliche Kontrolle konnte auch die Dauer eines möglichen unrechtmässigen Bezugs verkürzt werden, was sich im sinkenden Median (tiefere zurückzufordernde Beträge) zeigt. Der Median lag 2020 bei 1229 Franken (Vorjahr: 1428 Franken) – in der Hälfte der Fälle lag die Rückforderung unter diesem Betrag. In diesem Bereich erfolgt in aller Regel keine Strafanzeige, ausser bei Betrug und im Wiederholungsfall. In insgesamt 80 Fällen wurde eine Strafanzeige geprüft. 55 dieser Fälle wurden von der Fallrevision aufgedeckt (Vorjahr: 48) und 23 von den Sozialarbeitenden (Vorjahr: 25). 2 Hinweise stammten von Dritten (Vorjahr: 7). Zur Anzeige gebracht wurden 39 Fälle.
Mehrstufiges Vorgehen
Das rechtmässige Ausrichten der Sozialhilfe ist zentral für die Bedürftigen und für das System der sozialen Sicherung. Dazu gehört auch die Verhinderung von unrechtmässigem Bezug. Dies geschieht auf mehreren Ebenen, insbesondere auch vorbeugend durch klare Informationen, standardisierte Abklärungen und professionelles Personal. Bei konkretem Verdacht können die Sozialen Dienste auch die Stadtpolizei für Abklärungen beiziehen. Dieses Modell hat sich in der Vergangenheit bewährt und wird weiterhin beibehalten – obwohl mit der im März angenommenen Änderung des Sozialhilfegesetzes die rechtliche Grundlage für die Observationen von Sozialhilfebeziehenden durch Detektive geschaffen wurde.
Weitere Informationen zu unrechtmässigem Sozialhilfebezug: stadt.winterthur.ch