Umsetzungskonzept für den hindernisfreien Umbau der Bushaltekanten in Winterthur
Die Mehrzahl der Bushaltekanten in der Stadt Winterthur entspricht noch nicht den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes, das den autonomen Zugang zu den Verkehrsmitteln vorsieht. Das Tiefbauamt plant deshalb, in den nächsten Jahren rund 200 Haltekanten als «hohe Haltekanten» mit einer Haltekantenhöhe von 22 Zentimetern umzubauen. Diese hohen Haltekanten ermöglichen Personen mit Mobilitätseinschränkungen den autonomen Ein- und Ausstieg in den Bus. Eine vollumfängliche Einhaltung der gesetzlichen Umsetzungsfrist bis Ende 2023 ist jedoch nicht mehr möglich.
Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) ist die Stadt als Strasseneigentümerin verpflichtet, die Bushaltestellen und deren Zugänge als Schnittstellen zum öffentlichen Verkehr bis am 31. Dezember 2023 im Rahmen der Verhältnismässigkeit behindertengerecht umzubauen. Zurzeit sind fünfzehn Prozent der 287 Winterthurer Bushaltekanten für Personen mit Mobilitätsbeschränkungen nicht tauglich, 83 Prozent sind mit Rampe benutzbar und zwei Prozent erfüllen bereits heute die Anforderungen an einen autonomen Einstieg. Im Rahmen von Strassenbauprojekten wird das Tiefbauamt deshalb in den nächsten Jahren rund hundert Bushaltekanten gemäss den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) als hohe Haltekanten umbauen respektive neu erstellen. Gleichzeitig wird dadurch der Zugang mit Kinderwagen und Gepäck erleichtert.
Das Tiefbauamt hat zudem ein Umsetzungskonzept erarbeitet. Darin wurden diejenigen Haltekanten untersucht und priorisiert, die in den nächsten Jahren nicht im Rahmen der obengenannten geplanten Strassenbauprojekte umgebaut werden. Dabei wurden unter Berücksichtigung der heutigen Benutzbarkeit, der Benutzerfrequenz, der Verhältnismässigkeit und mit Einbezug wichtiger Institutionen für mobilitätseingeschränkte Personen die verbleibenden Haltekanten beurteilt und für die Umsetzung priorisiert. Dabei zeigte sich, dass – unter anderem aufgrund der vorgeschriebenen, rechtlichen Mitwirkungsverfahren nach Strassengesetz – eine vollumfängliche Erfüllung des BehiG hinsichtlich der Bushaltekanten bis Ende 2023 nicht mehr möglich ist.
Insgesamt plant das Tiefbauamt bis Ende 2028 zwei Drittel der Haltekanten als hohe Haltekanten auszubilden und – wo erforderlich – an die Geometrie der neu verkehrenden Doppelgelenkbusse anzupassen.
Entwicklung der Anforderungen der Haltestellen an die BehindertengerechtigkeitDas Amt für Mobilität des Kantons Zürich hat 2014 das Handbuch «Hindernisfreie Bushaltestellen» publiziert. Das Handbuch sah als baulichen Standard eine Haltekantenhöhe von sechzehn Zentimetern vor. Bei sechzehn Zentimeter hohen Kanten muss die Rampe im Bus ausgeklappt werden. Dafür ist die Hilfe des Fahrpersonals nötig. Bis 2018 wurden in Winterthur diverse Haltekanten mit einer Höhe von sechzehn Zentimeter erstellt, unter anderem beim neuen Busbahnhof mit dem Pilzdach. |
Das Umsetzungskonzept ist hier einsehbar.