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Umsetzung neue Gemeindeordnung: Neue Regelungen für die städtischen Schulen gehen in die Vernehmlassung

15.11.2021
Mit der neuen Gemeindeordnung, welche die Stimmberechtigen am 26. September 2021 an der Urne angenommen haben, ändert sich die Behördenorganisation im Schulbereich. Die neuen Regelungen sind durch das Parlament zu beschliessen. Der Stadtrat hat nun als erstes Paket die Entwürfe für die Bestimmungen die städtischen Schulen betreffend zur Vernehmlassung verabschiedet. Der Entwurf für den Volksschulbereich wird zu einem späteren Zeitpunkt in die Vernehmlassung gegeben.

Mit der neuen Gemeindeordnung, welche die Stimmberechtigen am 26. September 2021 an der Urne angenommen haben, ändert sich die Behördenorganisation im Schulbereich. Die neuen Regelungen sind durch das Parlament zu beschliessen. Der Stadtrat hat nun als erstes Paket die Entwürfe für die Bestimmungen die städtischen Schulen betreffend zur Vernehmlassung verabschiedet. Der Entwurf für den Volksschulbereich wird zu einem späteren Zeitpunkt in die Vernehmlassung gegeben.

Heute gibt es noch fünf städtische Schulen. Drei davon sind Sonderschulen, die bis anhin von der Zentralschulpflege, die auch für die Volksschule zuständig ist, beaufsichtigt wurden. Neu geht diese Zuständigkeit an den Stadtrat über. Gemäss Vorgabe der neuen Gemeindeordnung sind die Grundzüge der Organisation der Schulen durch das Parlament festzulegen. Der Verordnungsentwurf ist deshalb allgemein gehalten und geht nicht in Details ein, da die näheren Bestimmungen durch den Stadtrat zu erlassen sind.

Weiter gibt es Anpassungen bei der Schule für Berufsvorbereitung («profil.») und der Mechatronik Schule Winterthur (MSW). Diese beiden Schulen werden gemäss den Vorgaben der neuen Gemeindeordnung durch Kommissionen beaufsichtigt, die dem Stadtrat unterstellt sind. Aus diesem Grund muss die bisherige Verordnung über die Berufsbildungs- und Weiterbildungsangebote der Stadt Winterthur von 2010 angepasst werden. Auch hier sind die Grundzüge der Organisation der Schulen durch den Grossen Gemeinderat festzulegen. Der Stadtrat schlägt einen formellen Neuerlass vor, da die Verordnung sonst schlecht lesbar wäre.

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Freitag, 14. Januar 2022.

Die Vernehmlassungsunterlagen können unter stadt.winterthur.ch/vernehmlassungen heruntergeladen werden.
Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch

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