Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Umsetzung BAG-Entscheid: Schliessung der Winterthurer Sportanlagen bis voraussichtlich 22. Januar

22.12.2020
Gemäss Bestimmungen des Bundesamts für Gesundheit BAG sind die Winterthurer Sportanlagen ab sofort und bis voraussichtlich 22. Januar 2021 geschlossen. Ausgenommen sind Regelungen für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag sowie für den Spitzensport. Diese Ausnahmen sind explizit vom Bund und den Kantonen bestimmt worden, um Kindern und Jugendlichen trotz Pandemiesituation Bewegung und Sport zu ermöglichen.

Gemäss Bestimmungen des Bundesamts für Gesundheit BAG sind die Winterthurer Sportanlagen ab sofort und bis voraussichtlich 22. Januar 2021 geschlossen. Ausgenommen sind Regelungen für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag sowie für den Spitzensport. Diese Ausnahmen sind explizit vom Bund und den Kantonen bestimmt worden, um Kindern und Jugendlichen trotz Pandemiesituation Bewegung und Sport zu ermöglichen.

Hallen- und Freibad Geiselweid

Das Hallenbad Geiselweid bleibt für Kinder und Jugendliche ab dem 8. Geburtstag bis zum 16. Geburtstag geöffnet. Für den Eintritt muss ein Ausweis (ID oder Schülerausweis) vorgewiesen werden. Die Kinder und Jugendlichen müssen die Anlage selbstständig, also ohne Begleitung von Eltern oder anderen erwachsenen Personen, in Eigenverantwortung betreten. Begleitpersonen sind aus epidemiologischen Gründen nicht zugelassen. Diese Bestimmungen entsprechen auch der geltenden Hausordnung, wonach Kinder unter 8 Jahren die Anlage aus Sicherheitsgründen nicht ohne Begleitung von Erwachsenen betreten dürfen. Es gelten die Öffnungszeiten und die Personenzahlbeschränkung gemäss Website des Sportamtes.

Eissportanlage Deutweg

Die Aussenfelder der Eissportanlage bleiben für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag geöffnet. Auch hier muss für den Eintritt ein Ausweis (ID oder Schülerausweis) vorgewiesen werden. Eltern dürfen ihre Kleinkinder begleiten (maximal 1 Begleitperson), aber nicht an den Sportaktivitäten teilnehmen. Es gelten die Öffnungszeiten sowie die Personenzahlbeschränkung gemäss Website. Die Besucherzahl ist je nach Anzahl geöffneter Eisfelder beschränkt. Im Unterschied zum Hallenbad findet der Eisbetrieb ausschliesslich im Freien statt. Zudem gilt für alle Personen ab 12 Jahren Maskenpflicht. Aus diesem Grund sind, im Gegensatz zum Hallenbad, wenige Erwachsene als Begleitung zugelassen.

Individual-Sportlerinnen und -Sportler

Die Aussensportanlagen bleiben für den Individualsport offen. Gruppentrainings bis fünf Personen bleiben gestattet, wenn eine Gesichtsmaske getragen oder der erforderliche Abstand eingehalten wird.

Sportpass-Abonnemente

Über einen allfälligen, rückwirkenden Sportpass-Gebührenerlass aufgrund der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit der Sportanlagen während der Zeit von Teil- oder Ganzschliessungen wird die Stadt anfangs 2021 entscheiden.

Fusszeile