Rekurs verzögert Sanierung der Technikumstrasse
Gegen das vom Stadtrat festgesetzte Sanierungsprojekt Technikumstrasse wurde Rekurs erhoben. Entscheiden wird der Zürcher Regierungsrat. Geklärt ist dagegen die Tempofrage: Die vom Verwaltungsgericht gestützte Verkehrsanordnung zu Tempo 30 ist rechtskräftig.
Das Strassenprojekt Technikumstrasse, das die fällige Sanierung von Strasse und Werkleitungen mit einer Neugestaltung verbindet, wurde vom Stadtrat festgesetzt (Medienmitteilung vom 6. Januar 2025). Vorausgegangen waren umfangreiche Gespräche zur Bereinigung der Einsprachen geführt worden. Während der überwiegende Teil der insgesamt zwanzig Einsprachen zur Zufriedenheit der Beteiligten gelöst werden konnte, wurde von einer Einsprachepartei Rekurs gegen die Festsetzung eingelegt. Darüber entscheiden wird der Zürcher Regierungsrat. Inhaltlich geht es um die Breite der Velostreifen und daraus abgeleitete Folgen für die übrige Gestaltung des Strassenraums.
Tempo 30 ist rechtsgültig
Abschliessend geklärt ist dagegen die Tempofrage. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts, dass die Anordnung von Tempo 30 auf der Technikumstrasse und rund um den Knoten Talegg zulässig ist, ist rechtskräftig (Medienmitteilung vom 5. Februar 2025). Die unterlegene Partei hat auf einen Weiterzug ans Bundesgericht verzichtet.