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Rascher zur flächendeckenden Blauen Zone

17.05.2024

Die etappenweise Einführung der flächendeckenden Blauen Zone schreitet langsamer als vorgesehen voran. Um die Anwohnenden in der ganzen Stadt möglichst rasch von quartierfremdem Parkierungsdruck zu entlasten und eine einheitliche Regelung des Parkierens im öffentlichen Raum zu schaffen, hat der Stadtrat nun das Vorgehen angepasst. Die Anwohnerprivilegierung mit der Blauen Zone wird in der ganzen Stadt eingeführt, und gleichzeitig wird die detaillierte Parkierungregelung zonenweise bereinigt.

Mit der Einführung der flächendeckenden Blauen Zone soll erreicht werden, dass die öffentlichen Parkplätze in Wohnquartieren vor allem von Anwohnenden und in den Zentren von Besuchenden und Kunden genutzt werden können, nicht aber durch auswärtigen Pendelverkehr. Das Stadtparlament hat im September 2019 dem Kredit zur Umsetzung der flächendeckenden Blauen Zone zugestimmt. Ziel war eine sukzessive Umsetzung innerhalb von wenigen Jahren.

Die Erfahrungen zeigen, dass die Umsetzung und die Rekurse anspruchsvoll sind und Zeit beanspruchen. Umgesetzt sind bisher die Pilotzone 16 (Neuwiesen-Blumenau) und die Pilotzone 28 (Zinzikon). Grundsätzlich entspricht die Einführung der Anwohnerprivilegierung mit der Blauen Zone einem breiten Wunsch, aber die konkrete Anordnung der einzelnen Parkfelder gibt Anlass zu Diskussionen und Rechtsmittelverfahren. Ausserdem erhöht jede einzeln umgesetzte Blaue Zone den Parkierungsdruck auf die Stadtgebiete, wo noch keine Blaue Zone gilt.

Basierend auf diesen Erfahrungen passt der Stadtrat nun sein Vorgehen an. Statt weiterhin Zone für Zone vorzugehen, wird eine Verkehrsanordnung zur Einführung der Anwohnerprivilegierung («Blaue Zone») für das ganze Stadtgebiet aufgelegt. Das bedeutet weisse Felder werden blau ummarkiert. Gleichzeitig erfolgen für die detaillierte Parkierungsregelung separate Verkehrsanordnungen je Zone. In diesen Verkehrsanordnungen sind die Markierung der konkreten Parkfelder und die Signalisation der Parkverbote aufgeführt.

Mit diesem neuen Vorgehen werden die positiven Effekte der Blauen Zone, nämlich der Schutz der Anwohnenden vor auswärtigem Parkierungsdruck, rasch auf dem ganzen Stadtgebiet spürbar. In Zonen, wo es zu Rekursen gegen die neue Parkierungsregelung kommt, bleibt bis zur abschliessenden Klärung das bestehende Parkplatzangebot erhalten. Das bedeutet, dass in Gebieten mit freiem Parkieren dies weiter geduldet wird, sofern eine Parkkarte für die Blaue Zone vorliegt.

Der Stadtrat strebt mit dem Vorgehen eine Umsetzung der flächendeckenden Blauen Zone im Verlauf von diesem Jahr an. Anwohnende sowie Pendlerinnen und Pendler werden mit einer breiten Informationskampagne rechtzeitig über die Änderungen und die Möglichkeiten des Parkkartenbezugs informiert.

Seit heute liegen die Verkehrsanordnung zur Einführung der Blauen Zone auf dem ganzen Stadtgebiet und die Verkehrsanordnungen zu den Parkierungsregelungen nach Zonen öffentlich auf.

Zahlen zur Blauen Zone
In Winterthur sind, Stand Oktober 2023, rund 2700 Dauerparkkarten im Umlauf. Zwei Drittel davon, also 1800, sind bereits heute Kombi-Karten mit Blauer Zone und Nachtparkbewilligung. Von der Umstellung betroffen sind die rund 900 Nachtpark-Bewilligungen. Bei rund 45’000 eingelösten Privatfahrzeugen liegt der Anteil der Autos, die in Winterthur auf öffentlichem Grund parkieren bei rund 6 Prozent. Im Vergleich mit anderen Städten ist das eher wenig. In Zürich parkieren 24 Prozent der Autos im Strassenraum, in Basel über 40 Prozent.

Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen auf stadt.winterthur.ch/blauezone.

Die Verkehrsanordnungen können hier eingesehen werden.

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