Verkehrsanordnungen gemäss Art. 107 SSV
Dauer der Auflage vom 28.06.2024 - 29.07.2024
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Dauer der Auflage vom 28.06.2024 - 29.07.2024
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Dauer der Auflage vom 14.06.2024 - 15.07.2024
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Dauer der Auflage vom 14.06.2024 - 15.07.2024
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Dauer der Auflage vom 14.06.2024 - 15.07.2024
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Dauer der Auflage vom 14.06.2024 - 15.07.2024
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Dauer der Auflage vom 07.06.2024 - 08.07.2024
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Dauer der Auflage vom 07.06.2024 - 08.07.2024
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Dauer der Auflage vom 31.05.2024 - 01.07.2024
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Rechtliche Hinweise
Verkehrsanordnungen werden gemäss Art. 107 der Signalisationsverordnung (SSV) amtlich publiziert. Gegen Verkehrsanordnungen des Stadtrats kann beim Statthalteramt Rekurs erhoben werden. Gegen Verkehrsanordnungen der Leitung Departement Bau und Mobilität und gegen Verkehrsanordnungen des Stadtingenieurs kann beim Stadtrat ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden.