Verkehrsanordnungen gemäss Art. 107 SSV
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Dauer der Auflage vom 12.06.2026 - 12.07.2026
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Dauer der Auflage vom 12.06.2026 - 12.07.2026
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Dauer der Auflage vom 29.05.2026 - 29.06.2026
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Dauer der Auflage vom 22.05.2026 - 22.06.2026
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Dauer der Auflage vom 22.05.2026 - 22.06.2026
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Dauer der Auflage vom 22.05.2026 - 22.06.2026
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Rechtliche Hinweise
Verkehrsanordnungen werden gemäss Art. 107 der Signalisationsverordnung (SSV) amtlich publiziert. Gegen Verkehrsanordnungen des Stadtrats kann beim Statthalteramt Rekurs erhoben werden. Gegen Verkehrsanordnungen der Leitung Departement Bau und Mobilität und gegen Verkehrsanordnungen des Stadtingenieurs kann beim Stadtrat ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden.




