Verkehrsanordnungen gemäss Art. 107 SSV
Dauer der Auflage vom 20.06.2025 - 21.07.2025
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Dauer der Auflage vom 13.06.2025 - 14.07.2025
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Dauer der Auflage vom 13.06.2025 - 14.07.2025
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Dauer der Auflage vom 06.06.2025 - 07.07.2025
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Dauer der Auflage vom 06.06.2025 - 07.07.2025
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Dauer der Auflage vom 23.05.2025 - 23.06.2025
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Dauer der Auflage vom 23.05.2025 - 23.06.2025
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Dauer der Auflage vom 23.05.2025 - 23.06.2025
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Dauer der Auflage vom 23.05.2025 - 23.06.2025
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Dauer der Auflage vom 23.05.2025 - 23.06.2025
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Rechtliche Hinweise
Verkehrsanordnungen werden gemäss Art. 107 der Signalisationsverordnung (SSV) amtlich publiziert. Gegen Verkehrsanordnungen des Stadtrats kann beim Statthalteramt Rekurs erhoben werden. Gegen Verkehrsanordnungen der Leitung Departement Bau und Mobilität und gegen Verkehrsanordnungen des Stadtingenieurs kann beim Stadtrat ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden.