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Nutzungskonzept für den Umgang mit öffentlichen Räumen in Winterthur

11.05.2023
Wie können welche öffentlichen Plätze oder Parkanlagen in der Stadt genutzt werden? Und wo erhalte ich die entsprechende Bewilligung? Der digitale «Stadtplan der Nutzungen» bietet einen Überblick über die Nutzungsmöglichkeiten wichtiger öffentlicher Räume in Winterthur und vereinfacht das Bewilligungsverfahren. Die Website ist das sichtbarste Ergebnis des «Nutzungskonzepts öffentliche Räume Stadt Winterthur». Mit den darin formulierten zwölf Leitsätzen bekennt sich der Stadtrat zur aktiven und vielseitigen Nutzung des öffentlichen Raums.

Wie können welche öffentlichen Plätze oder Parkanlagen in der Stadt genutzt werden? Und wo erhalte ich die entsprechende Bewilligung? Der digitale «Stadtplan der Nutzungen» bietet einen Überblick über die Nutzungsmöglichkeiten wichtiger öffentlicher Räume in Winterthur und vereinfacht das Bewilligungsverfahren. Die Website ist das sichtbarste Ergebnis des «Nutzungskonzepts öffentliche Räume Stadt Winterthur». Mit den darin formulierten zwölf Leitsätzen bekennt sich der Stadtrat zur aktiven und vielseitigen Nutzung des öffentlichen Raums.

In Winterthur nimmt – wie in anderen Städten auch – der Druck auf den öffentlichen Raum zu: Das Bevölkerungswachstum, die Zunahme an Arbeits- und Studienplätzen, die bauliche Verdichtung, der Wandel des gesellschaftlichen Lebens und nicht zuletzt der Klimawandel bringen Veränderungen mit sich, die insbesondere auch im öffentlichen Raum spürbar werden. Die bestehende Qualität der öffentlichen Räume in Winterthur ist hoch und soll es auch in Zukunft bleiben. Im Rahmen des im September 2018 vom Stadtrat verabschiedeten Sicherheitskonzepts wurde deshalb beschlossen, ein Nutzungskonzept für diese Räume zu erarbeiten. Mit dem «Nutzungskonzept öffentliche Räume Stadt Winterthur» liegt dieses nun vor.

Leitsätze zur Nutzung des öffentlichen Raumes

Kernstück des Nutzungskonzepts sind zwölf Leitsätze, anhand derer der Stadtrat zukünftig die Nutzung des öffentlichen Raums strategisch steuern will. Gleichzeitig sind diese Leitsätze ein Bekenntnis zur aktiven und vielfältigen Nutzung des öffentlichen Raums. Teilweise ganz allgemeiner Natur wie «Der öffentliche Raum gehört allen und wird auf unterschiedliche Weise angeeignet», beziehen sich andere Leitsätze auf spezifische Nutzendengruppen: «Ältere Menschen halten sich gerne im öffentlichen Raum auf und können altersgerechte Infrastrukturen nutzen».

Stadtplan der Nutzungen

Der «Stadtplan der Nutzungen» auf der städtischen Website ist das sichtbarste Ergebnis des «Nutzungskonzepts öffentliche Räume Stadt Winterthur». Er zeigt anhand einfacher und verständlicher Icons, welche (bewilligungspflichtigen) Nutzungen in welchen öffentlichen Räumen erwünscht und möglich sind. Eine Suchfunktion hilft bei der Suche nach Plätzen oder Parkanlagen für spezifische Nutzungen. Wer sich schliesslich für eine Nutzung entschieden hat, wird via Link direkt zur Website der Verwaltungspolizei mit den entsprechenden Formularen weitergeleitet. Die Verwaltungspolizei wird künftig als Anlaufstelle («One-Stop-Shop») für alle Nutzungsgesuche im öffentlichen Raum (ausgenommen Baugesuche) zuständig sein. Für den Anfang wurden 30 wichtige und beispielhafte öffentliche Räume in den Stadtplan der Nutzungen aufgenommen. Er wird laufend ergänzt mit dem Ziel, sämtliche wichtigen öffentlichen Räume der Stadt Winterthur abzubilden.

Teilweise Aufhebung der Nutzungs- und Gebührenordnung Teuchelweiherplatz, Viehmarktplatz und Reitwegplatz

Das neue Nutzungskonzept soll auch die stark beanspruchte Altstadt entlasten. Dies in Übereinstimmung mit dem Leitsatz «Die Nutzung des öffentlichen Raums ist kulturell und sozial vielfältig. Bei hohem Nutzungsdruck wird eine Verteilung angestrebt». So wird eine teilweise Verschiebung bewilligungspflichtiger Nutzungen aus der Altstadt in Richtung Sulzerareal Stadtmitte (Dialog- und zukünftiger Drehscheibenplatz) und in Richtung Teuchelweiher-, Viehmarkt- und Reitwegplatz angestrebt. Die «Nutzungs- und Gebührenordnung Teuchelweiherplatz, Viehmarktplatz und Reitwegplatz» aus dem Jahr 2017 schränkt die Nutzungsmöglichkeiten der drei Plätze jedoch stark ein. Der Stadtrat hat darum beschlossen, diese Ordnung teilweise aufzuheben. Dabei bleiben die Regelungen zu den Nutzungsgebühren in Kraft.

Gebührenordnung wird überarbeitet

Bei der Erarbeitung des Nutzungskonzepts zeigte sich, dass für die Nutzung der öffentlichen Räume heute verschiedene Gebührenordnungen mit unterschiedlichen Ansätzen bestehen. Diese Rechtsgrundlagen sollen daher überprüft, gegebenenfalls angepasst und, wo sinnvoll, vereinheitlicht werden. Insbesondere die historisch gewachsene, komplexe Gebührenregelung der Stadtpolizei wird grundlegend überarbeitet.

Leitsätze Nutzung öffentlicher Raum

  1. Die Nutzung des öffentlichen Raums ist kulturell und sozial vielfältig. Bei hohem Nutzungsdruck wird eine Verteilung angestrebt.
  2. Die öffentlichen Räume sind identitätsstiftend und einladend. Das hat einen Preis.
  3. Der öffentliche Raum gehört allen und wird auf unterschiedliche Weise angeeignet.
  4. Ältere Menschen halten sich gerne im öffentlichen Raum auf und können altersgerechte Infrastrukturen nutzen.
  5. Kinder und Jugendliche nutzen den öffentlichen Raum als Treffpunkt, Bewegungs- und Aufenthaltsort.
  6. Grossveranstaltungen unterstützen die Positionierung von Winterthur und werden gezielt ermöglicht.
  7. Erholungsnutzungen im Wald werden durch attraktive Angebote und Gestaltung gelenkt.
  8. Schul- und Sportanlagen sind grundsätzlich offen und werden vielseitig genutzt.
  9. Die Altstadt bildet mit dem Sulzerareal Stadtmitte ein lebendiges Zentrum des städtischen Lebens.
  10. Eulachpark und Stadtgarten geben vielseitigen Interessen Raum und sind lebendige Grünanlagen.
  11. Nutzungsmöglichkeiten werden proaktiv kommuniziert.
  12. Ein Leitverfahren für Bewilligungen schafft Orientierung.

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