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Neue Verordnungen für die städtischen Schulen wurden an das Stadtparlament überwiesen

28.03.2022
Mit der neuen Gemeindeordnung ändert sich die Behördenorganisation im Schulbereich. Der Stadtrat hat als erstes Paket die Entwürfe für die Bestimmungen über die städtischen Schulen zur Beschlussfassung an das Stadtparlament verabschiedet. Zuvor waren zwei Vernehmlassungsverfahren durchgeführt worden: eines für die neue Verordnung über die Sonderschulen und eines über die neue Verordnung über die Berufsbildungs- und Weiterbildungsangebote. Im Weiteren hat der Stadtrat nun zu den jeweiligen Schulen Entwürfe für die Reglemente erarbeitet und die Vernehmlassungen gestartet.

Mit der neuen Gemeindeordnung ändert sich die Behördenorganisation im Schulbereich. Der Stadtrat hat als erstes Paket die Entwürfe für die Bestimmungen über die städtischen Schulen zur Beschlussfassung an das Stadtparlament verabschiedet. Zuvor waren zwei Vernehmlassungsverfahren durchgeführt worden: eines für die neue Verordnung über die Sonderschulen und eines über die neue Verordnung über die Berufsbildungs- und Weiterbildungsangebote. Im Weiteren hat der Stadtrat nun zu den jeweiligen Schulen Entwürfe für die Reglemente erarbeitet und die Vernehmlassungen gestartet.

Heute gibt es noch fünf städtische Schulen. Drei davon sind Sonderschulen: die Michaelschule, die Maurerschule und die Kleingruppenschule. Sie wurden bis anhin von der Zentralschulpflege beaufsichtigt. Neu geht diese Zuständigkeit an den Stadtrat über. Gemäss Vorgabe durch die neue Gemeindeordnung sind die Grundzüge der Organisation der Schulen durch das Parlament festzulegen. Der Verordnungsentwurf ist deshalb allgemein gehalten, da die näheren Bestimmungen durch den Stadtrat zu erlassen sind. Dieser wird direkt für die Aufsicht zuständig sein.

Weiter gibt es Anpassungen bei den zwei weiteren städtischen Schulen: die Schule für Berufsvorbereitung «Profil.» und die Mechatronik Schule Winterthur MSW. Diese beiden Schulen werden gemäss den Vorgaben der neuen Gemeindeordnung durch Kommissionen beaufsichtigt, die dem Stadtrat unterstellt sind. Aus diesem Grund muss die bisherige Verordnung über die Berufsbildungs- und Weiterbildungsangebote der Stadt Winterthur von 2010 angepasst werden. Auch hier sind die Grundzüge der Organisation der Schulen durch das Stadtparlament festzulegen. Der Stadtrat schlägt einen formellen Neuerlass vor, da die Verordnung sonst schlecht lesbar wäre. Hauptkritikpunkt in der Vernehmlassung zu dieser Verordnung war die Abschaffung der bisherigen Konvente, die allein den Lehrpersonen vorbehalten waren. Stattdessen hat der Stadtrat nun die Schulkonferenzen aufgewertet, die nebst den Lehrpersonen neu auch die weiteren Mitarbeitenden der Schulen – beispielsweise jene der Schulergänzenden Betreuung oder das Verwaltungspersonal – umfassen. Diese Mitwirkungsgremien erhalten neu ein Antragsrecht an die jeweilige Schulkommission und das Recht, eine Person an die Sitzungen der Schulkommission zu delegieren. Die detaillierten Vernehmlassungsberichte sind auf der Webseite der Stadt einsehbar.

Gemäss der neuen Gemeindeordnung ist der Stadtrat zuständig für den Erlass von Ausführungsbestimmungen zu den städtischen Schulen und den entsprechenden Verordnungen. Entsprechende Reglemente sind erarbeitet, und die Vernehmlassungen dazu sind gestartet worden. Die detaillierten Unterlagen zu diesen Vernehmlassungen sind auf der Webseite der Stadt einsehbar.

Weisungen an das Stadtparlament: parlament.winterthur.ch
Vernehmlassungsberichte zu den Verordnungen und Vernehmlassungsunterlagen zu den Reglementen
des Stadtrats: Vernehmlassungen — Stadt Winterthur

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