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Neue Schulorganisation: Anpassung der kommunalen Rechtsgrundlagen

14.04.2022
Mit der neuen Gemeindeordnung ändert sich die Behördenorganisation im Schulwesen, und die kommunalen Rechtsgrundlagen sind anzupassen: Der Stadtrat hat die Verordnung über die Volksschule dem Stadtparlament zur Beschlussfassung überwiesen. Aufgabe der neuen Schulpflege ist es nun, das Organisationsstatut auf den Beginn des neuen Schuljahrs den neuen Rahmenbedingungen anzupassen. Der Präsident der Zentralschulpflege hat einen entsprechenden Entwurf zur Vernehmlassung verabschiedet. Die Beschlussfassung wird durch die neu gewählte Schulpflege erfolgen.

Mit der neuen Gemeindeordnung ändert sich die Behördenorganisation im Schulwesen, und die kommunalen Rechtsgrundlagen sind anzupassen: Der Stadtrat hat die Verordnung über die Volksschule dem Stadtparlament zur Beschlussfassung überwiesen. Aufgabe der neuen Schulpflege ist es nun, das Organisationsstatut auf den Beginn des neuen Schuljahrs den neuen Rahmenbedingungen anzupassen. Der Präsident der Zentralschulpflege hat einen entsprechenden Entwurf zur Vernehmlassung verabschiedet. Die Beschlussfassung wird durch die neu gewählte Schulpflege erfolgen.

Heute bestehen die Schulbehörden in Winterthur aus der Zentralschulpflege und den vier Kreisschulpflegen. Ab dem neuen Schuljahr gibt es nur noch eine gesamtstädtische Schulpflege, die sich aus sechs teilzeitamtlichen Mitgliedern und dem Vorsteher des Departementes Schule und Sport zusammensetzt. Als zweite Führungsebene über den vom Kanton vorgesehenen Schulleitungen wird neu eine sogenannte Leitung Bildung, die aus mehreren Personen und einem gesamten Arbeitspensum von 400 Prozent besteht, eingesetzt.

Die grundlegenden Bestimmungen über die Volksschule sind gemäss Gemeindeordnung durch das Stadtparlament festzulegen. Nach der erfolgten Vernehmlassung beantragt der Stadtrat beim Stadtparlament den Erlass der entsprechenden Verordnung über die Volksschule. Gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf wurden kleinere Anpassungen die Sitzungsorganisation der Schulpflege betreffend vorgenommen. Weiter wurde die Bestimmung betreffend Berechtigung der Schulpflege an Konferenzen und Konventen teilzunehmen gestrichen, da dieses Recht der Schulpflege aufgrund ihrer Aufsichtsfunktion ohnehin zukommt. Neu formuliert wurde ausserdem die Berechtigung der Schulpflege, Aufträge an die ihr unterstellten Funktionen und an das Departement Schule und Sport zu erteilen.

Nachfolgend zur Verordnung des Stadtparlaments ist es die Aufgabe der Schulpflege, die Angebote und die Organisation der Schulen festzulegen sowie die Zuständigkeiten und Entscheidbefugnisse zu regeln. In der Stadt Winterthur gibt es gegenwärtig neben dem Organisationsreglement für die Volksschule weitere Reglemente der Zentralschulpflege, insbesondere ein Reglement über die sonderpädagogischen Massnahmen und ein Finanzreglement. Diese Erlasse müssen der neuen Organisation angepasst werden. Die neue Schulpflege wird nach ihrer Amtsaufnahme zunächst über das Organisationsstatut beschliessen und in der Folge die weiteren Erlasse und Beschlüsse anpassen.

Das Organisationsstatut muss die Organisation des Schulwesens in Winterthur festlegen sowie die Aufgabenteilung zwischen den verschiedenen Hierarchiestufen und Gremien abbilden. Ausserdem sind verschiedene Vorgaben zur Organisation der Schulen festzulegen. Sie betreffen unter anderem die Schulprogramme und die Jahresplanung, die Schulleitungskonferenzen, den Schuleintritt und den Schulort, die Ausgestaltung des Schulbetriebs, die Angebote in der Primar- und Sekundarschule, die Mitwirkung von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern oder Vorgaben für die schulergänzende Betreuung.

Einen entsprechenden Entwurf für ein neues Organisationsstatut hat der Präsident der Zentralschulpflege zur Vernehmlassung verabschiedet. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 10. Juni 2022. Die Beschlussfassung wird durch die neue Schulpflege erfolgen.

Die Vernehmlassungsunterlagen zum neuen Organisationsstatut können unter stadt.winterthur.ch eingesehen werden.

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