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Neue Gemeindeordnung: Stadtrat verabschiedet die Weisung ans Parlament

20.05.2020
Der Stadtrat hat die Weisung zur Totalrevision der Gemeindeordnung an den Grossen Gemeinderat zur Behandlung überwiesen. Gegenüber dem Vorentwurf neu aufgenommen wurde ein Ausländervorstoss – ein Novum im Kanton Zürich. Ausserdem wird dem Parlament im Bereich der Schulbehördenreorganisation ein Modell mit einer Schulpflege und mehrstufigen Schulleitungen unterbreitet. Zudem wurden die Finanz- und Anlagekompetenzen aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse moderater ausgestaltet.

Der Stadtrat hat die Weisung zur Totalrevision der Gemeindeordnung an den Grossen Gemeinderat zur Behandlung überwiesen. Gegenüber dem Vorentwurf neu aufgenommen wurde ein Ausländervorstoss – ein Novum im Kanton Zürich. Ausserdem wird dem Parlament im Bereich der Schulbehördenreorganisation ein Modell mit einer Schulpflege und mehrstufigen Schulleitungen unterbreitet. Zudem wurden die Finanz- und Anlagekompetenzen aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse moderater ausgestaltet.

Ausgehend vom neuen kantonalen Gemeindegesetz muss die geltende Gemeindeordnung (GO) der Stadt Winterthur revidiert werden. Nach intensiven Arbeiten hat der Stadtrat im März 2019 den Vorentwurf der neuen GO vorgelegt und in eine breite Vernehmlassung geschickt (Medienmitteilung vom 28. März 2019). Der Stadtrat hat sich in der Folge eingehend mit den Vernehmlassungsantworten auseinandergesetzt und verschiedene Anpassungen an seinem Vorentwurf vorgenommen (Medienmitteilung vom 28. November 2019). Hernach wurde der überarbeitete Vorentwurf dem kantonalen Gemeindeamt (GAZ) zur Vorprüfung zugestellt.

Im Februar 2020 ist der entsprechende Vorprüfungsbericht des GAZ beim Stadtrat eingetroffen. Das GAZ machte lediglich vier geringfügige Vorbehalte. Diese wurden im Entwurf angepasst, damit eine vorbehaltlose Genehmigung durch den Regierungsrat erfolgen kann.

Nach dem gesamten bisherigen Verfahren sind folgende wesentlichen Anpassungen, die nun in die Weisung an den Grossen Gemeinderat eingeflossen sind, besonders hervorzuheben:

  • Das Kreditrecht der Stadt Winterthur wurde umfassend überarbeitet und an die kantonalrechtlichen Vorgaben sowie die heutigen Bedürfnisse angepasst. Die Kreditlimiten der Stimmbevölkerung und des Parlaments wurden angehoben. Dem Stadtrat und der Schulpflege wurde eine eigene Ausgabenkompetenz eingeräumt. Der Stadtrat hat zudem auch eine Kompetenz für Ausgaben ausserhalb des Budgets. Die in die Vernehmlassung gegebenen Finanz- und Anlagekompetenzen wurden unter Berücksichtigung der Vernehmlassungsergebnisse moderater ausgestaltet.
  • Die aktuelle Behördenorganisation im Schulwesen mit der unklaren Zuteilung von Verantwortung und Zuständigkeiten wurde unter Berücksichtigung der veränderten gesetzlichen Grundlagen sowie der erheblich erklärten Motion betreffend «Schulbehörden-Reorganisation Winterthur» überarbeitet. Es wird neu ein mehrstufiges Schulleitungsmodell ohne unterstellte Kreisschulbehörden (Variante 2) eingeführt. Der Stadtrat verzichtet darauf, dem Parlament die seinerzeitige Variante 1 mit einer Schulpflege mit vier unterstellten Kreisschulbehörden und einstufigem Schulleitungsmodell zu unterbreiten.
  • Es wird ein Ausländervorstoss eingeführt, mit dem Ausländerinnen und Ausländern ihre Anliegen in die politische Diskussion einbringen können resp. es wird ihnen ein Mitspracheinstrument zur Verfügung gestellt. Beim Ausländervorstoss handelt es sich um ein Novum in Kanton Zürich, welches das GAZ als rechtlich vertretbar qualifiziert hat.

Der weitere Prozess auf dem Weg zur Inkraftsetzung

Das neue kantonale Gemeindegesetz (GG) trat zusammen mit der Gemeindeverordnung (VGG) per 1. Januar 2018 in Kraft. Für die Anpassung ihrer Gemeindeordnung haben die Gemeinden vier Jahre Zeit. Aufgrund dieser Vorgabe muss die parlamentarische Beratung bis Mitte Februar 2021 abgeschlossen sein, damit die notwendigen Vorarbeiten für die Volksabstimmung im Mai 2021 geleistet werden können. Mit dem Mai-Termin kann sichergestellt werden, dass dem Regierungsrat ausreichend Zeit für seinen Genehmigungsentscheid verbleibt und dadurch das Inkrafttreten per 1. Januar 2022 garantiert werden kann.

Die Weisung an den Grossen Gemeinderat kann hier heruntergeladen werden.

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