Neue Gemeindeordnung: Abschluss der Vernehmlassung
Die breite Vernehmlassung über den Vorentwurf des Stadtrates für eine neue Gemeindeordnung ist abgeschlossen. Der Stadtrat hat den Ergebnisbericht veröffentlicht. Aufgrund der Rückmeldungen hat der Stadtrat einige Anpassungen an seinem Vorschlag vorgenommen. Der überarbeitete Vorentwurf geht nun an das kantonale Gemeindeamt zur Vorprüfung.
Ausgehend vom neuen kantonalen Gemeindegesetz muss die geltende Gemeindeordnung (GO) der Stadt Winterthur revidiert werden. Nach intensiven Arbeiten hat der Stadtrat im März den Vorentwurf der neuen GO vorgelegt und in eine breite Vernehmlassung geschickt (Medienmitteilung vom 28. März 2019).
Das Vernehmlassungsverfahren stiess auf ein beachtliches Interesse. 32 Stellungnahmen wurden eingereicht, darunter acht von politischen Parteien und zwölf von Organisationen aus dem Schulbereich. Der Vorentwurf wurde grundsätzlich als gute Diskussionsgrundlage bezeichnet. Bei einzelnen Themenbereichen oder Einzelfragen gehen die Meinungen aber erwartungsgemäss stark auseinander. Das ist insbesondere bei der Revision der Schulbehörden und bei den Änderungen der Finanzkompetenzen der Fall. Sämtliche Stellungnahmen sind in einem öffentlich zugänglichen Ergebnisbericht festgehalten.
Anpassungen aufgrund der Vernehmlassung
Der Stadtrat hat sich eingehend mit den Vernehmlassungsantworten auseinandergesetzt und verschiedene Anpassungen an seinem Vorentwurf vorgenommen. So wurden beispielswiese die Unvereinbarkeitsbestimmungen des Stadtrates aufgrund diverser Stellungnahmen verschärft. Neu soll mit Inkrafttreten der neuen GO ein Mandat der eidgenössischen Räte mit einem Stadtratsmandat nicht mehr vereinbar sein.
Der Jugendvorstoss stiess in der Vernehmlassung auf breite Unterstützung, wobei ein gewisser Klärungsbedarf hinsichtlich der Teilnahme- und Gültigkeitsvoraussetzungen formuliert wurde. Neu sollen fünfzig Jugendliche mit Wohnsitz in Winterthur im Rahmen einer Versammlung dem Parlament einen Jugendvorstoss einreichen können. Neben dem Jugendvorstoss soll auch ein Ausländervorstoss geprüft werden. Ob ein solcher rechtlich möglich ist, muss das kantonale Gemeindeamt noch beurteilen.
Der Stadtrat hält dort, wo bei den Vernehmlassungsantworten keine klare Tendenz auszumachen war, an seinem Vorschlag fest. Bei den höheren Ausgabekompetenzen für das Parlament und den Stadtrat beispielsweise belässt es der Stadtrat im Wesentlichen bei den von ihm vorgeschlagenen Beträgen. Er verzichtet aber auf die Einführung einer unbeschränkten Ausgabenkompetenz des Stadtrates für Informatikausgaben. Der Stadtrat hält im Weiteren an der vorgeschlagenen moderaten Erhöhung der Unterschriftenzahl bei Initiative und Referendum fest.
Für die Reorganisation der Schulbehörden hatte der Stadtrat zwei Varianten in die Vernehmlassung geschickt: Die Variante 1 mit einer Schulpflege mit vier unterstellten Kreisschulbehörden und einstufigem Schulleitungsmodell sowie die Variante 2 mit einer Schulpflege ohne unterstellte Kreisschulbehörden und einem mehrstufigen Schulleitungsmodell. Beide Varianten werden weiterverfolgt, wobei der Stadtrat bei beiden Varianten gewisse Modifikationen vornahm. Neu soll die Anzahl der nebenamtlichen Mitglieder von vier auf sechs erhöht werden, und die Schulpflege soll über ein direktes Antragsrecht an das Parlament verfügen.
Vorprüfung als nächster Schritt
Der Stadtrat unterbreitet den überarbeiteten Vorentwurf nun dem kantonalen Gemeindeamt zur Vorprüfung. Danach wird er seinen Vorschlag dem Grossen Gemeinderat zur parlamentarischen Beratung überweisen. Die Volksabstimmung über die neue GO könnte Ende 2020 oder Anfang 2021 stattfinden. In Kraft gesetzt werden soll sie auf den den 1. Januar 2022.
Der Ergebnisbericht und weitere Dokumente stehen zur Verfügung unter stadt.winterthur.ch/go-revision.