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Mindestlohn: Einführung verzögert sich

07.09.2023
Am 18. Juni 2023 haben die Stimmberechtigten der Einführung eines Mindestlohns in Winterthur zugestimmt. Inzwischen wurde ein Rekurs dagegen eingereicht. Die Inkraftsetzung des Mindestlohns verzögert sich damit bis auf Weiteres.

Am 18. Juni 2023 haben die Stimmberechtigten der Einführung eines Mindestlohns in Winterthur zugestimmt. Inzwischen wurde ein Rekurs dagegen eingereicht. Die Inkraftsetzung des Mindestlohns verzögert sich damit bis auf Weiteres.

Am 18. Juni 2023 haben 65.52 Prozent der Stimmberechtigten der Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben» zugestimmt. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Winterthur arbeiten, sollen mindestens 23 Franken pro Stunde verdienen.

Angekündigter Rekurs ist eingetroffen

Arbeitgeberverbände hatten angekündigt, rechtliche Schritte gegen den Mindestlohn zu unternehmen. Inzwischen wurde gegen die Vorlage rekurriert. Damit verzögert sich die Einführung des Mindestlohns in Winterthur auf unbestimmte Zeit.
Über den Rekurs wird zunächst der Bezirksrat befinden. Dessen Entscheid kann ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich und anschliessend ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Somit verändert sich für Arbeitgebende und Arbeitnehmende in Winterthur bis auf Weiteres nichts.

Informationen zum Mindestlohn sind auf dieser Webseite zu finden: stadt.winterthur.ch/mindestlohn

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